Ärzte können nicht die Kostenvorteile einer Laborgemeinschaft mit den Vergütungsregelungen des Eigenlabors verbinden. Ein solches Pilotmodell in Köln hat das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch verworfen.
Die Fachangestellten fordern, dass auch in den Praxen die Personalkosten aus der Vergütung ausgegliedert werden. Der Grund: Zu viele MFA wandern mittlerweile in andere Berufe ab.
Für Patienten, die von mehreren Ärzten und anderen Heilberuflern betreut werden, können elektronische Patientenakten ein Segen sein. Ob das für die Akten gilt, die derzeit in der Entwicklung sind, ist noch lange nicht ausgemacht.
Die Gestaltungsfreiheit von Ärzten bei Laborleistungen hat ein Arzt in Köln getestet. Er wollte Eigenlabor in der Laborgemeinschaft erbringen. In Kassel fiel das Modell durch.
Das Bundesumweltministerium will, dass in Zukunft Fachärzten das Entfernen von Tätowierungen mit Laser vorbehalten bleibt. Die Dermatologen begrüßen das Vorhaben.
Wenn der Hausarztmangel sich dauerhaft in einer Region einnistet und kein anderes Instrument mehr hilft, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen einen letzten Trumpf: die KV-Eigeneinrichtung.