Hamburgs Kammer-Delegierte

Bitte die DSGVO klarstellen

Dem "Abmahnmissbrauch", den die DSGVO ausgelöst hat, kritisiert die Ärztekammer Hamburg und fordert von der Politik eine rechtliche Klarstellung.

Veröffentlicht:

HAMBURG. Die Ärztekammer Hamburg verlangt in Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtliche Klarstellungen von der Politik. Die Delegierten der Ärztekammer fordern die Bundesregierung in einer einstimmig verabschiedeten Resolution auf, bis ersten September einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen.

Dass die Fraktionen von SPD und CDU schon angekündigt hatten, einen "Abmahnmissbrauch" verhindern zu wollen, begrüßt die Kammer. Die Klarstellung sollte aus Sicht der Kammer "insbesondere den Sorgen vor Abmahnmissbrauch von kleinen und mittelständischen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Selbstständigen Rechnung tragen". Bei einer übertriebenen Auslegung der Verordnung hält die Kammer eine "empfindliche Störung" der medizinischen Versorgung der Bevölkerung für möglich.

Die Delegierten der Ärztekammer verlangen deshalb Augenmaß bei der Anwendung der DSGVO. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf Versuche von Rechtsanwälten, "die DSGVO zur Generierung zusätzlichen Einkommens zu missbrauchen".

Praxisinhaber seien unter Androhung von Strafzahlungen bereits genötigt worden, ihre Homepages datenschutzkonform zu verändern. "Als Fristen werden dabei wenige Tage vorgegeben", teilte die Kammer mit. Oft geht es dabei um mehrere tausend Euro, die die Ärzte zahlen sollen.

Neben der Androhung von Strafzahlungen sehen die Delegierten als unerwünschte Folgen der bisherigen Fassung der DSGVO unnötige Bürokratie, Verunsicherung, aber auch einen Hemmschuh für erwünschte Kooperationen. Mit rechtlichen Klarstellungen der Bundesregierung, so die Forderung der Hamburger Delegierten, könnten diese Folgen vermieden werden. (di)

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Kommentare
Dirk Erdmann 07.08.201813:29 Uhr

Alles DSGVO oder was?

Die Praxis-Homepage datenschutzkonform zu gestalten hat nicht unbedingt nur was mit der DSGVO zu tun. So stammt das für die Impressumspflichten verantwortliche Telemediengesetz aus dem Jahr 2007. Und die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung gilt seit 2010. Beide wurden vor Inkrafttreten der DSGVO kaum beachtet. Wer sich dafür heute eine Abmahnung handelt, ist also selbst schuld. VG: Dirk Erdmann

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