Die IT-Sicherheitsrichtlinie ist fertig. Für Praxisinhaber steht und fällt der zu betreibende Aufwand mit Belegschaftsstärke und Technikausstattung. Drei Praxis-Größen sind dazu definiert. Die ersten Details.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften nutzt eine Pressekonferenz am Donnerstag, um digitales, medizinisches Wissensmanagement einzufordern.
Dr. Georg Lübben, Arzt und Vorstand der Unternehmensberatung AAC, erwartet von der neuen Heilmittelrichtlinie Erleichterungen im Praxisalltag. Im Interview empfiehlt er Praxen, sich vorzubereiten.
Postoperativen Schmerzen müssen Kliniken und ambulant operierende Praxen ab sofort strukturiert zu Leibe rücken. Das sieht eine Ergänzung der QM-Richtlinie vor, die nun in Kraft getreten ist.
Aus einem eingefleischten Klinikarzt kann ein überzeugter Hausarzt werden. Das zeigt das Beispiel von Manuel Krey, der sich in Oberhausen niedergelassen hat: Seine Geschichte und Erfahrungen.
Pünktlich zum 25-jährigen Bestehen erhält das Ärztenetz MuM von der KV Westfalen-Lippe eine Zertifizierung der Stufe 2 – als drittes Ärztenetz bundesweit.
Worauf Vertragsärzte bei ihrer Sprechstundenbedarfsanforderung zu Lasten der Kassen 2021 besonders achten sollten, um keinen Regress zu riskieren, hat jetzt die KV Baden-Württemberg mitgeteilt.
Einigung in der zweiten Verhandlungsrunde: MFA in Praxen sollen in drei Schritten bis 2023 ein Gehaltsplus von zwölf Prozent bekommen. Darauf haben sich die Tarifpartner am Dienstag geeinigt.
Der Bewertungsausschuss wird in dieser Woche unter anderem über die Vergütung der Hygienekosten im EBM entscheiden. Die Urologen heben im Vorfeld nochmals energisch den Finger.
Auf diesen Entwurf haben viele gewartet: die STIKO-Empfehlung zur Corona-Impfung. Nun macht ein Entwurf die Runde – mit einer eindeutigen Liste der Personen, die geimpft werden sollen. Selbst für sie wird der Impfstoff zunächst nicht ausreichen.
Eine neue App soll hessischen Arztpraxen dabei helfen, die Wartezeiten der Patienten besser zu managen. Der Clou: Patienten werden kurzfristig informiert, wann ihr Behandlungstermin real stattfindet – dadurch können sie pünktlich in die Praxis kommen.
Bis Ende 2020 werden die Bundesländer Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. Dort werden erhöhte Anforderungen an den Schutz vor dem radioaktiven Gas Radon gelten. Arbeitgeber müssen zügig handeln.