Radioaktivität
Infos für Arbeitgeber zu Radon-Messungen
Salzgitter. Bis Ende 2020 werden die Bundesländer Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. Dort werden erhöhte Anforderungen an den Schutz vor dem radioaktiven Gas Radon gelten. Arbeitgeber in diesen Vorsorgegebieten müssen zügig handeln: Wer Arbeitsplätze in Keller oder Erdgeschoss hat, hat ab der Ausweisung des Vorsorgegebiets sechs Monate Zeit, um mit Radon-Messungen in diesen Räumen zu beginnen.
In einer neuen Broschüre speziell für Arbeitgeber erläutert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), worauf bei den Messungen zu achten ist und welche Schritte darauf folgen können.
„Berufstätige verbringen meist viel Zeit am Arbeitsplatz. Deswegen appelliere ich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, den Schutz vor Radon für ihre Beschäftigten genauso ernst zu nehmen wie den Schutz vor anderen Innenraumschadstoffen“, sagte BfS-Präsidentin Inge Paulini anlässlich der Veröffentlichung der Broschüre „Strahlenschutz Konkret: Radon-Schutz an Arbeitsplätzen“. (maw)