Orientierungswert anpassen

MFA-Tarifeinigung: Hartmannbund appelliert an Krankenkassen

Ärzteverband fordert, die neuen Arbeitsregelungen für die MFA bei der nächsten Honoraranpassung zu berücksichtigen.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Hartmannbund appelliert an die Gesetzliche Krankenversicherung, die zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der MFA erzielte Einigung bei der nächsten Anpassung des Orientierungswertes angemessen zu berücksichtigen.

Die Tarifparteien hatten sich am Dienstag auf eine in drei Schritten zu vollziehende Gehaltserhöhung um insgesamt zwölf Prozent bis zum 31. Dezember 2023 geeinigt.

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Neu ist ein Tarifvertrag über eine für alle Praxen einheitliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, der nur im nächsten Jahr gilt und mit dem auf mögliche erneute Lockdowns als Folge der COVID-19-Pandemie reagiert wird. Bislang war die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes den Praxisinhabern überlassen.

„Dieser Tarifabschluss ist nicht nur Ausdruck von Wertschätzung der Arbeit von Medizinischen Fachangestellten in unseren Praxen, sondern er wird auch dem zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte gerecht, da er die nach wie vor bestehende Lücke zwischen MFA-Gehältern in Kliniken und Praxen reduziert“, sagte Hartmannbund-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Lipp. (kaha)

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