Ein Behandlungsfehler kommt eine Ärztin aus dem Kreis Göttingen teuer zu stehen. Weil sie einen tödlichen Darmkrebs mehrere Monate zu spät erkannte, verurteilte das Landgericht Göttingen sie zu 70 000 Euro Schmerzensgeld und monatlich 650 Euro Unterhalt an den Witwer der gestorbenen Patientin.