Wenn Klinikärzte wegen eines Befunderhebungsfehlers eine Subarachnoidalblutung in Form einer Warnblutung nicht erkennen, haftet das Krankenhaus für schwere Gesundheitsschäden durch eine spätere erneute Blutung, so das Oberlandesgericht Hamm in einem nicht rechtskräftigen Urteil.