Leitartikel zum Samenspende-Urteil
Wir brauchen die gesellschaftliche Debatte und ein Gesetz
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zur Samenspende hat ein breites mediales Echo ausgelöst. Es muss eine gesellschaftliche Debatte mit einem in Gesetz gegossenen Ergebnis folgen.
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Samenproben werden eingelagert.
© Gentsch/dpa
Meist war es wohl eine schnell verdiente Mark, etwa für Studenten. Was schert mich mein Samen von gestern. Doch das war gestern. Spätestens mit dem Urteil des OLG Hamm zur Samenspende wird klar: Die Sache kann zurückkehren wie ein Bumerang.
Der biologische Vater kann zum rechtlichen Vater werden - wenn es das Kind nur will. Rund 20 Jahre liegen zwischen Samenspende und Volljährigkeit des so gezeugten Kindes. Und schon 1989 hatte das Bundesverfassungsgericht das Recht auf Kenntnis der eigenen genetischen Herkunft hervorgehoben. Damals ging es um nichteheliche Kinder.
Gesetzliche Regelungen zur Samenspende fehlen bis heute. Und so klingt es auch nach weiteren gut 20 Jahren immer noch nach knallendem Sprengstoff, wenn das OLG Hamm dieses Grundrecht der Kinder als "fundamentale Rechtsposition" umschreibt ...