Zwangsruhestand

Ettrichs Feldzug gescheitert

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde von Dr. Günter Ettrich wegen des Zwangsruhestands für Vertragsärzte als unzulässig abgelehnt.

Laut dem Straßburger Gerichtshof sind die Voraussetzungen für ein Verfahren nicht gegeben. Für Ettrich war das die letzte Chance, juristisch gegen die Folgen des Zwangsruhestands vorzugehen. In Deutschland hatten er und andere Betroffene den Rechtsweg erfolglos ausgeschöpft.

Ettrich wertet die obligatorische Altersgrenze, die von 1999 bis 2008 galt und über 2500 Vertragsärzte traf, als entschädigungslose Enteignung und damit als Verstoß gegen sein Menschenrecht auf Eigentum.

Er habe immer geglaubt, in einem Rechtsstaat zu leben, diese Überzeugung sei ihm nun vollends abhanden gekommen, sagte er der "Ärzte Zeitung".

Durch die unerwartet frühe Aufgabe seiner Kassenpraxis habe er erhebliche Einschnitte in seinem Lebensstandard hinnehmen müssen, so Ettrich weiter. Er kritisiert, dass weder KBV noch Bundesärztekammer den betroffenen Kollegen beigestanden hätten. (pei)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein