Zwangsruhestand

Ettrichs Feldzug gescheitert

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde von Dr. Günter Ettrich wegen des Zwangsruhestands für Vertragsärzte als unzulässig abgelehnt.

Laut dem Straßburger Gerichtshof sind die Voraussetzungen für ein Verfahren nicht gegeben. Für Ettrich war das die letzte Chance, juristisch gegen die Folgen des Zwangsruhestands vorzugehen. In Deutschland hatten er und andere Betroffene den Rechtsweg erfolglos ausgeschöpft.

Ettrich wertet die obligatorische Altersgrenze, die von 1999 bis 2008 galt und über 2500 Vertragsärzte traf, als entschädigungslose Enteignung und damit als Verstoß gegen sein Menschenrecht auf Eigentum.

Er habe immer geglaubt, in einem Rechtsstaat zu leben, diese Überzeugung sei ihm nun vollends abhanden gekommen, sagte er der "Ärzte Zeitung".

Durch die unerwartet frühe Aufgabe seiner Kassenpraxis habe er erhebliche Einschnitte in seinem Lebensstandard hinnehmen müssen, so Ettrich weiter. Er kritisiert, dass weder KBV noch Bundesärztekammer den betroffenen Kollegen beigestanden hätten. (pei)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert