Der Streit um das Streikrecht bei kirchlichen Arbeitgebern landet vor dem Verfassungsgericht. Verdi hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November vergangenen Jahres eingelegt, der Marburger Bund wird folgen.
Der Streit um das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen wird jetzt vermutlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Denn Verdi und der Marburger Bund legen Verfassungsbeschwerde gegen Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012 ein.
In Regressfällen können die Krankenkassen in der Regel nicht direkt Zugriff auf Ärzte nehmen. Zuständig sind zunächst die Prüfgremien. So hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel in einem aktuellen Urteil entschieden.
Internet und die neuen Medien machen es möglich: Auch im Gesundheitswesen sind Daten immer schneller verfügbar. Dabei wird eine wichtige Komponente gerne vergessen: der Datenschutz. Besonders Arztpraxen könnte dies böse aufstoßen.
Bei einem Internethändler im hessischen Weilburg hat die Zollfahndung Frankfurt am Main jetzt mehrere Hunderttausend Tabletten und Kapseln von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln entdeckt und beschlagnahmt.
Bei Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wird es langsam eng: Schwarz-Gelb treibt sein Gesetzesnovelle voran. Jetzt erhöht die Opposition den Druck. Sie hat nämlich ganz eigene Ideen.
Die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen hebt die Grenzen zwischen Krankheit und Behinderung auf. Auch bei Rückenleiden oder psychischen Krankheiten sind Arbeitgeber mehr gefordert.
Eine Kinderärztin erkannte die halbseitige Lähmung eines Jungen in den ersten Lebensmonaten nicht - und sollte deswegen verklagt werden. Das OLG hat die Klage abgewiesen und verweist auf die Schwierigkeiten für Pädiater in der frühen Diagnostik.
Wer Leistungen erbringt, deren Abrechnung die KV erst genehmigen muss, kann richtig in die Bredouille geraten: Je nach Fall drohen Rückforderungen, Geldstrafen oder sogar Haft. Besonders betroffen sind Gemeinschaftspraxen.