Ab 2017 gelten für Vertragsärzte in Baden-Württemberg neue Regeln bei der Arzneimittelverordnung: Die Richtgrößen werden tatsächlich abgeschafft. Stattdessen setzt die KV auf einen 'Praxisindividuellen Richtwert', der sich an Versorgungsfällen und echter Morbidität in den Praxen orientiert.