Assistenzärzte jubeln, mancher Arzt ist verunsichert: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dienstag hat hohe Wellen geschlagen. Praxisinhaber und Kliniken müssen nicht direkt aktiv werden - zunächst. Wir dröseln das Urteil auf.
Ein Keimausbruch nach Infiltrationstherapie in einem MVZ? Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen. Hygienemängel könnten eine Rolle spielen, so Experten.
Krankenhäuser und Arztpraxen müssen wie alle anderen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) geurteilt.
MVZ-Gründer, die sich auf einen Arztsitz bewerben, können dazu eine „Konzeptbewerbung“ einreichen – allerdings nur mit konkreter Arztbenennung. Das hat aktuell das Bundessozialgericht entschieden.
In Frankreich sorgt der Fall eines Anästhesisten, der mehrere Patienten vergiftet haben soll, für Aufmerksamkeit. Der Mann befinde sich in U-Haft in der ostfranzösischen Stadt Besançon, wie der TV-Sender Franceinfo am Mittwoch online berichtete.
Vorm Bundessozialgericht kann nur noch die klagende Partei ein Urteil verhindern. Das hatte für eine Klinik Konsequenzen, die auf Beilegung des Streits um eine Rechnung gesetzt hatte.
Niedergelassene Ärzte in Nordrhein bekommen weiter viele Prüfanträge der Krankenkassen wegen der unzulässigen Verordnung von Sprechstundenbedarf. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat die Prüfungsstelle für das erste Halbjahr 2018 insgesamt 5360 Anträge versandt.
Nicht nur für viele Patienten auf der Suche nach dem geeigneten Therapeuten, sondern auch für Ärzte kann ein MVZ eine gute Option sein. Für Letztere dann, wenn sie nicht in der Klinik arbeiten, aber auch nicht Unternehmer sein wollen.
Praxischefs müssen ihren Mitarbeitern keine halben Urlaubstage gewähren. Anderes gilt nur, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist, wie aus einem aktuell veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervorgeht.
Die Bewerbung auf einen Arztsitz ist für ein MVZ generell nur möglich, wenn der konkrete Arzt benannt wird, urteilte das Bundessozialgericht jüngst. Das findet der Bundesverband der Medizinischen Versorgungszentren (BMVZ) gut.