Prüfanträge im 1. Halbjahr 2018

5360 Prüfungen von Sprechstundenbedarf allein in Nordrhein

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DÜSSELDORF. Niedergelassene Ärzte in Nordrhein bekommen weiter viele Prüfanträge der Krankenkassen wegen der unzulässigen Verordnung von Sprechstundenbedarf. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat die Prüfungsstelle für das erste Halbjahr 2018 insgesamt 5360 Anträge versandt. Das waren etwas weniger als die 6027 im ersten Halbjahr 2017.

Die KVNo führt die hohe Zahl der Prüfanträge unter anderem darauf zurück, dass Kassen bereits bei Verordnungskosten in Höhe von 30 Euro einen Antrag stellen können. Besondere Schwerpunkte gab es bei den monierten Auffälligkeiten im ersten Halbjahr nicht. Die Prüfungen ergaben sich laut der KV aus einer Vielzahl unterschiedlicher Anlässe. (iss)

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