Corona-Urteil

Keine Haftunterbrechung wegen Ansteckungsangst

Vollzugsanstalten richten sich beim Pandemie-Management nach den RKI-Vorgaben, so das OLG Hamm. Deshalb muss ein Gefangener in U-Haft kein höheres Corona-Ansteckungspotenzial vermuten.

Veröffentlicht:
Corona-Angst? Auch im Gefängnis kann die Ansteckungsgefahr vermieden werden, so das OLG Hamm.

Corona-Angst? Auch im Gefängnis kann die Ansteckungsgefahr vermieden werden, so das OLG Hamm.

© jtanki / stock.adobe.com

Hamm. Wer in Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft sitzt, hat kein größeres Risiko als die Allgemeinbevölkerung, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Deshalb besteht kein Anlass für eine Unterbrechung der Haft. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem nicht anfechtbaren Beschluss entschieden.

Ein 32-Jähriger befindet sich seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Er ist wegen Betäubungsmitteldelikten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden, das Urteil ist aber nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte Haftbeschwerde eingereicht, weil ihm mit 16 Jahren eine neue Herzklappe eingesetzt wurde und er seitdem Gerinnungshemmer einnimmt. Er sieht für sich ein besonders hohes Infektionsrisiko wegen eines geschwächten Immunsystems und mangelnder Schutzmöglichkeiten in der Justizvollzugsanstalt.

Weniger Corona-Fälle im Knast als außerhalb

Die OLG-Richter konnten keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass Gefangene in den Justizvollzugsanstalten in NRW einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt seien. Ob der Mann zu einer Risikogruppe gehört, kann nach ihrer Einschätzung dahingestellt sein.

Die Quote der positiv getesteten Menschen sei in den Gefängnissen niedriger als außerhalb. Auch sei nicht von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen, denn die Justizvollzugsanstalten orientierten sich bei Umgang mit der Pandemie an den Vorgaben des RKI.

Die Zahlen sprechen laut OLG dafür, dass die Maßnahmen in den Haftanstalten ausreichen, um Gefangene vor einer Infizierung mit SARS-CoV-2 zu schützen. Das Argument des Mannes, im Freistundenhof sei die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht gewährleistet, wiesen die Richter zurück. Er könne sich jederzeit in einen Bereich begeben, wo er den Abstand einhalten kann. (iss)

Oberlandesgericht Hamm, Az.: III-3 Ws 157/20

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein