Direkt zum Inhaltsbereich

Corona-Urteil

Keine Haftunterbrechung wegen Ansteckungsangst

Vollzugsanstalten richten sich beim Pandemie-Management nach den RKI-Vorgaben, so das OLG Hamm. Deshalb muss ein Gefangener in U-Haft kein höheres Corona-Ansteckungspotenzial vermuten.

Veröffentlicht:
Corona-Angst? Auch im Gefängnis kann die Ansteckungsgefahr vermieden werden, so das OLG Hamm.

Corona-Angst? Auch im Gefängnis kann die Ansteckungsgefahr vermieden werden, so das OLG Hamm.

© jtanki / stock.adobe.com

Hamm. Wer in Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft sitzt, hat kein größeres Risiko als die Allgemeinbevölkerung, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Deshalb besteht kein Anlass für eine Unterbrechung der Haft. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem nicht anfechtbaren Beschluss entschieden.

Ein 32-Jähriger befindet sich seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Er ist wegen Betäubungsmitteldelikten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden, das Urteil ist aber nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte Haftbeschwerde eingereicht, weil ihm mit 16 Jahren eine neue Herzklappe eingesetzt wurde und er seitdem Gerinnungshemmer einnimmt. Er sieht für sich ein besonders hohes Infektionsrisiko wegen eines geschwächten Immunsystems und mangelnder Schutzmöglichkeiten in der Justizvollzugsanstalt.

Weniger Corona-Fälle im Knast als außerhalb

Die OLG-Richter konnten keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass Gefangene in den Justizvollzugsanstalten in NRW einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt seien. Ob der Mann zu einer Risikogruppe gehört, kann nach ihrer Einschätzung dahingestellt sein.

Die Quote der positiv getesteten Menschen sei in den Gefängnissen niedriger als außerhalb. Auch sei nicht von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen, denn die Justizvollzugsanstalten orientierten sich bei Umgang mit der Pandemie an den Vorgaben des RKI.

Die Zahlen sprechen laut OLG dafür, dass die Maßnahmen in den Haftanstalten ausreichen, um Gefangene vor einer Infizierung mit SARS-CoV-2 zu schützen. Das Argument des Mannes, im Freistundenhof sei die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht gewährleistet, wiesen die Richter zurück. Er könne sich jederzeit in einen Bereich begeben, wo er den Abstand einhalten kann. (iss)

Oberlandesgericht Hamm, Az.: III-3 Ws 157/20

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsobergericht für Heilberufe Berlin

Urteil: Kein Maulkorb für Ärzte wegen Äußerungen zu COVID-Pandemie

Das könnte Sie auch interessieren
Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

© EAU

Ergänzung EAU-Leitlinie 2026

Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

© Domepitipat | iStock

Lebensqualität zurückgewinnen

Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Thailandpilz, Tierkontakt & Nagelpilz

© Iuliia Petrovskaia | iStock

Dermatophyten-Infektionen

Thailandpilz, Tierkontakt & Nagelpilz

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

© robertprzybysz | iStock

Persistierende Onychomykosen

Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dissoziation

Umgang mit Trauma und PTBS: Was kann die Hausarztpraxis leisten?

Lesetipps
Eine ältere Frau fässt sich mit den Händen ins Gesicht

© Miriam Kunz

Interview

Schmerzen bei Demenz-Patienten: Welche Fallstricke lauern in der Diagnostik?

Luftverschmutzung aufgrund von Feuer, gepaart mit Hitzewellen - da leidet nicht nur die Lunge, sondern auch das Herz.

© Kang / stock.adobe.com

Effekte der Klimaerwärmung

Hitze plus Waldbrandrauch erhöhen kardiovaskuläre Mortalität