In der Corona-Pandemie war der Graben zwischen armen und reichen Ländern bei der Impfstoff-Versorgung eklatant. Bei Medikamenten und Tests ist es nun ähnlich, und eine geplante Abhilfe ist gescheitert.
Bei der Wettbewerbszentrale sind in diesem Jahr bereits 30 Beschwerden über vergleichende Patientenfotos eingegangen. Seit kurzem sind davon auch immer mehr Kosmetiker betroffen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage eines Nachwuchsmediziners ab, der zusätzlich zu seinem Stipendium BAföG bezieht. Die Ausbildungsförderung muss angerechnet werden.
Kein Extra-Geld für Neupatienten mehr, stattdessen eine Aufwertung der Terminvermittlung. So war es versprochen – und so hat es der Bewertungsausschuss jetzt umgesetzt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnte Anträge auf Anerkennung der Erkrankungen als Dienstunfälle ab. Die Kläger hätten sich auch außerhalb ihrer Dienstzeit anstecken können.
Verwaltungsgericht Saarlouis: Wegen der Restdauer der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis zum Jahresende sei ein Tätigkeitsverbot nicht mehr angemessen.
Das Bundessozialgericht klärt Voraussetzungen für individuelle Heilversuche mit neuen Methoden, eine Bewertung durch GBA oder das IQWiG seien dafür nicht erforderlich.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die Krankenkassen haben sich auf eine neue Prüfvereinbarung verständigt. Ärger machen in der Region vor allem die Einzelfallprüfungen.
Eine Kasse muss die Kosten für die unfallbedingt erforderliche Versorgung eines Patienten mit einer myoelektrischen Orthese übernehmen, so das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Weil sie die Krankenkassen mit fingierten Verordnungen um eine halbe Million Euro betrogen hat, muss eine Apothekerin aus Schwaben für drei Jahre ins Gefängnis. Sie hatte Rezepte selbst ausgestellt.
Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat einem ungeimpftem Pfleger erlaubt, wieder zur Arbeit zu gehen. Denn zum Zeitpunkt der Anordnung sei längst bekannt gewesen, dass das Tätigkeitsverbot Ende des Jahres auslaufe.
Manch einer kaut länger an seinen Fehlern als andere. Selbst nach Beinahe-Fehlern zweifelte jeder Dritte an seinen ärztlichen Fähigkeiten. Was helfen kann, erklärt Dr. Andreas Schießl von PSU Akut.
Berlin will dem Pharmagroßhandel für seine Verteilleistung in Sachen COVID-Impfstoff weiterhin 7,45 Euro pro Durchstechflasche zahlen. Die seien inzwischen aber nicht mehr kostendeckend, heißt es.
Jugendliche dürfen selbst entscheiden, ob sie sich gegen Corona impfen lassen wollen. Weil eine Frau ihrer Tochter die Impfung verweigerte, entzog ihr das Familiengericht teilweise das Sorgerecht. Zu Recht, wie nun das OLG befand.