Als Leiter einer Ermittlungsstelle für Medizinstrafrecht brachte er Ärzte, Apotheker und Klinikmitarbeiter vor Gericht – nun wird ein ehemalige Oberstaatsanwalt selbst angeklagt: Alexander B. soll sich bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben.
Mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung kann im Rahmen der besonderen Heilbehandlung jetzt auch eine Beratung per Videosprechstunde abgerechnet werden.
GKV-Spitzenverband und KBV haben sich auf eine weitere Entschärfung der Wirtschaftlichkeitsprüfung geeinigt: Bei Auffälligkeitsprüfungen sollen kassenindividuelle Einsparungen aus Rabattverträgen künftig früher berücksichtigt werden.
Lässt die Datenschutzgrundverordnung eine Klage gegen eine konkurrierende Apotheke zu, wenn diese ihre Produkte auch über den Amazon Marketplace verkauft? Darüber soll nun der EuGH entscheiden.
Unternehmen haben ausreichend Möglichkeiten, sich gegen Entscheidungen des EU-Patentamts rechtlich zur Wehr zu setzen. Verfassungsbeschwerden sind daher unzulässig, so das Bundesverfassungsgericht.
In NRW sind Regeln zur Urlaubsplanung in Landesbetrieben mitbestimmungspflichtig. Der Personalrat einer öffentlichen Kinik ist daher mit im Boot, wenn Mitarbeiter Urlaubsvertretungen abstimmen sollen.
Ein Istanbuler Gericht befand Sebnem Korur Fincanci, der Terrorpropaganda schuldig – und verhängte zwei Jahre und acht Monate Haft. Trotzdem wurde sie aber zunächst entlassen. Protest kam von der Bundesärztekammer.
Als „Dr. Po“ ging er durch die Medien: Ein Schönheitschirurg, der sich wegen zweier verstorbener Patientinnen auch strafrechtlich zu verantworten hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigt jetzt die Haftstrafe.
Feierabend ist Feierabend: Arbeitnehmer müssen sich nur während ihrer Arbeitszeit darüber informieren, wann sie möglicherweise für Kollegen einzuspringen haben. Das hat ein Landesarbeitsgericht im Fall eines Notfallsanitäters entschieden.
Angehörige von Opfern einer Straftat können Schmerzensgeld fordern, wenn sie deshalb eine „pathologisch fassbare“ Störung erleiden. Bislang anerkannte der BGH nur sehr gravierende Beeinträchtigungen.
Gesundheitsminister Lauterbach will die Bundesärztekammer verpflichten, ihre Blutspende-Richtlinien anzupassen. Die Eignung sei eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung.