Beschäftigte, die auf Missstände in ihrem Unternehmen aufmerksam machen, sollen künftig besser vor negativen Konsequenzen geschützt werden – etwa, indem die Unternehmen spezielle interne Meldesysteme einrichten.

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Hinweisgeberschutz

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Eingelagerte Hilfsmittel – hier vor allem Mobilitätshilfen – der Sanitätshausgruppe KAPHINGST. Das Unternehmen zählt mit über 20 Geschäften in
Nord- und Mittelhessen schon zu den größeren Branchenplayern.

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Gesetzgebung

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