Auf Kasse verordnen, wenn es den Wirkstoff auch freiverkäuflich gibt? Bei entsprechendem Versorgungsbedarf ist das nicht unwirtschaftlich, so ein G-BA-Hinweis, der jetzt in Kraft tritt.
Die Beitragsbemessung für freiwillig GKV-Versicherte Selbständige wird im Zuge des Pflegestudiumstärkungsgesetzes gelockert. Der Verbraucherschutz werde damit „deutlich gestärkt“, lobt der vzbv.
Künftig erhalten Studierende in der Pflege für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung: Der Bundesrat hat das Pflegestudiumstärkungsgesetz der Ampel-Koalition durchgewunken.
Die Länderkammer blockiert das Klinik-Transparenzgesetz von Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Der reagiert emotional – und spricht von einem ethischen Gebot, für mehr Durchblick zu sorgen und damit Patienten zu helfen.
Die Bundesärztekammer unterstützt die Bundesratsinitiative, mit der für investorengetragene MVZ Regulierungen eingeführt werden sollen. MVZ müssten vor fachfremdem Einfluss geschützt werden.
BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller erwartet 2023 keine Gesetzesinitiative zur strengeren Regulierung der MVZ-Gründung mehr. Mehr Handlungsbedarf sieht sie ohnehin auf einem anderen Feld.
Der Landesgesundheitsminister soll angesichts der reduzierten Zahl von Notfallpraxen seine Aufsicht über die KV Baden-Württemberg wahrnehmen, fordert die SPD.
Nach der Ankündigung der KV, sieben Bereitschaftsdienstpraxen schließen zu wollen, war es zwischen KV und Gesundheitsminister verbal heftig zur Sache gegangen.
Weil er sich über die negative Bewertung einer Patientin geärgert hatte, soll ein österreichischer Frauenarzt ihre Diagnose ins Netz gestellt haben. Die Frau klagte vor der Datenschutzkommission – und bekam Recht.
„Es muss nun sehr genau darauf geachtet werden, was ausgegeben werden kann“: Laut SPD-Politikerin Heike Baehrens nimmt der Druck in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds zu. Das sagte sie im Gespräch mit der Ärzte Zeitung.
Das Gericht hat den Zugang Sterbewilliger zu Natrium-Pentobarbital erschwert. Was bleibt vom „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ übrig? Der Bundestag sollte das Thema erneut angehen.
Wenn ein Praxisnachfolger einen Großteil der Beschäftigten Übernehmen will, darf er nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs davon wohl keine einzelnen Ausnahmen machen.
Wegen Gehorsamsverweigerung ist eine Dienstgradherabsetzung gerechtfertigt, wenn Angehörige der Bundeswehr einen Impfbefehl nicht befolgen, so das Bundesverwaltungsgericht.
Arbeitsgerichte sehen Poolärzte per se nicht als angestellt tätig – das Bundessozialgericht hingegen macht bei betrieblicher „Eingliederung“ eine abhängige Beschäftigung geltend. Wie mit diesem Widerspruch umgehen? Kathi-Gesa Klafke, auf Sozialversicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwältin aus Berlin, gibt im Interview mit der Ärzte Zeitung Antworten.