„Rolle als Mediziner ausgenutzt“

Hundertfacher Missbrauch: 20 Jahre Haft für Arzt gefordert

Spritzen auf Impfbuch

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Ab Juni 2025

Impfung gegen Meningokokken B: Honorar für Leistungen in Berlin steht

Nicht zugelassene Medikamente

Amt warnt vor gefährlichen Schlankmachern aus dem Internet

Gläser im Dunkeln

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Gesetzesentwurf

Bundesrat will härtere Strafen für Taten mit K.O.-Tropfen

Das Sammeln von Fortbildungspunkten allein reicht nicht aus. Vielmehr müssen die entsprechenden Bescheinigungen auch rechtzeitig innerhalb der jeweiligen Fünfjahresfrist bei der KV eingereicht werden, urteilte das Sozialgericht Düsseldorf.

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Sozialgericht Düsseldorf

Gericht: Ärzte müssen Fortbildungspunkte auch rechtzeitig einreichen