Arzneimittelengpass

Bayern verlängert Regelung zum Import von Antibiotikasäften für Kinder

Vorsorge für den Winter: Apotheken in Bayern können bis Ende April 2024 bestimmte Antibiotikasäfte aus dem Ausland einführen. Bayern hat dazu nun die entsprechenden Allgemeinverfügungen verlängert.

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Leere Arzneimittelschränke in einer Apotheke. Damit das im Herbst und Winter nicht wieder passiert, soll mit rechtzeitigen Importen vorgesorgt werden.

Leere Arzneimittelschränke in einer Apotheke. Damit das im Herbst und Winter nicht wieder passiert, soll mit rechtzeitigen Importen vorgesorgt werden.

© EXPA / Stefanie Oberhauser / picture alliance

München. Apotheken in Bayern können vorerst weiter antibiotikahaltige Säfte für Kinder aus dem Ausland importieren. Wie das bayerische Gesundheitsministerium am Sonntag meldete, habe man sich mit den zuständigen Regierungen von Oberbayern und Oberfranken verständigt, dass dort die jeweiligen Allgemeinverfügungen, die die Importe regeln, bis 30. April 2024 verlängert werden. Eigentlich wären sie Anfang Juni dieses Jahres ausgelaufen.

Damit will der Freistaat Versorgungsengpässen im Herbst und Winter vorbeugen, wenn die nächste größere Infektwelle drohen könnte. „Erste Importe konnten bereits stattfinden. Die Probleme bei der Versorgung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder dauern aber leider weiter an“; so Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Bayern sorge daher „rechtzeitig“ vor. Holetschek: „Durch die Verlängerung der Allgemeinverfügungen haben die Apotheken und pharmazeutischen Großhändler die Möglichkeit, bereits im Vorfeld einer möglichen Winter-Infektionswelle einen gewissen Vorrat an ausländischen Antibiotika-Kindersäften anzulegen.“

Bereits am 24. Mai habe sein Ministerium in der Sitzung der Task-Force Arzneimittelversorgung mit den weiteren Mitgliedern abgestimmt, dass angesichts dieser Herausforderungen die erleichterte Einfuhr von antibiotikahaltigen Säften für Kinder verlängert werde.

Holetschek: Berlin und Brüssel müssen liefern

Außerdem bestehe weiterhin für Apotheken und Großhändler die Möglichkeit, bei der zuständigen Regierung alternativ Einzelgestattungen für den Import zu beantragen, heißt es. Und Apotheken hätten die Möglichkeit, selbst antibiotikahaltige Säfte herzustellen. Er freue sich sehr, dass die Krankenkassen in Bayern seine Bitte vom 28. April nachkommen seien „und vorerst von Retaxierungen absehen, wenn Apotheker einen verschriebenen, aber nicht verfügbaren antibiotikahaltigen Saft durch ein selbst hergestelltes Arzneimittel ersetzen“, so der Minister.

Dennoch müssten Berlin und Brüssel handeln, mahnte er. Es brauche nachhaltige Maßnahmen für die Stabilisierung der Arzneimittelversorgung. „Ganz Deutschland ist seit Monaten in einer Dauerschleife der Arzneimittelengpässe gefangen. So kann es nicht weitergehen“, so Holetschek. Der Entwurf für ein Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG, sei zwar ein erster wichtiger Schritt, aber das reiche nicht. „Gerade wenn es zu Liefer- und Versorgungsengpässen kommt, sind mehr Pragmatismus und weniger Bürokratie gefragt“, meint er. (reh)

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