Rechtswidrige Ausgangsbeschränkungen

Bayerns Bürger können unberechtigt verhängte Corona-Bußgelder zurückfordern

Nach der Niederlage der bayerischen Staatsregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht können Betroffene nun formlos bei den damals zuständigen Behörden die Rückzahlung beantragen.

Veröffentlicht:

München. Nach der Niederlage der Staatsregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht Ende 2022 können Bürgerinnen und Bürger ganz bestimmte unberechtigt verhängte Corona-Bußgelder nun zurückfordern.

Konkret geht es um Fälle, in denen Menschen zu Beginn der Pandemie zur Kasse gebeten wurden, weil sie alleine oder mit Angehörigen ihres Hausstandes ihre Wohnung verließen und sich im Freien aufhielten.

Das teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag nach Prüfung der inzwischen vorliegenden Urteilsbegründung mit. Die Betroffenen – dies dürften bayernweit einige Tausend sein – können die Rückzahlung demnach nun formlos bei den damals zuständigen Behörden beantragen.

Lesen sie auch

„Beim Thema Rückzahlungen setzen wir auf ein möglichst einfaches Vorgehen“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). „Die Anträge auf Rückzahlung werden nun unbürokratisch abgearbeitet.“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende November 2022 geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. „Das ganztägig und damit auch während der Tagstunden geltende Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Adressaten“, entschieden die Verwaltungsrichter.

Rückzahlung erst nach schriftlicher Urteilsbegründung

Die Staatsregierung hatte daraufhin eine Rückzahlung von unberechtigt verhängten Bußgeldern angekündigt – aber erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts.

Insgesamt waren im fraglichen Zeitraum vom 1. bis 19. April 2020 bayernweit rund 22.000 Bußgelder wegen Verstößen gegen die damalige Ausgangsbeschränkung verhängt worden.

Nur ein Teil der Betroffenen – die genaue Zahl ist unklar – kann aber nun auf Rückzahlung hoffen: Eben wenn sie ein Bußgeld explizit deshalb bezahlen mussten, weil sie ihre Wohnung damals verließen, „um alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen“. Holetschek betonte, dass in allen anderen Fällen keine Geldbußen zurückgezahlt würden. (dpa)

Lesen sie auch
Mehr zum Thema

Übergang auf neuen Träger ab November

Sanierung der Klinikgruppe Regiomed vor Abschluss

Kritik

GOÄneu: Kardiologen bekräftigen Ablehnung

Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe Naturmedizin

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe Naturmedizin

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Insgesamt lässt sich auf jeden Fall sagen, dass die Kosten an vielen Stellen schneller gestiegen sind als der Orientierungswert.

© Leafart - stock.adobe.com

Praxismanagement

So bekommen Sie steigende Praxiskosten in den Griff

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: apoBank
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Jahrestagung der Gefäßmedizin

Neue S3-Leitlinie zu pAVK wertet konservative Therapie auf

Lesetipps
Christof C. Chwojka sieht viele Baustellen, die der Rettungsdienst hat. Vorgaben des Bundes würde er begrüßen.

© www.marco-urban.de

Bereichs-Geschäftsführer Chwojka im Interview

Björn Steiger Stiftung: Das muss sich beim Rettungsdienst ändern

Mädchen bei der ärztliche Untersuchung

© natalialeb / stock.adobe.com

Menschen mit Behinderung

Inklusion im Gesundheitswesen: „Auch wir als Ärzteschaft sind da gefragt“