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Baden-Württemberg

COVID-Impfung: Paket-Deal flankiert Honorar-Einigung in Baden-Württemberg

Impfende Vertragsärzte erhalten 15,50 Euro für die COVID-Impfung – und ein Vergütungsplus bei den Impfungen gegen Influenza und Hepatitis B.

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Stuttgart. KV Baden-Württemberg und Kassen haben sich über das Honorar für die COVID-19-Impfung geeinigt. Dafür wurde ein Paket geschnürt, das neben dieser Einigung auch eine rückwirkende Vergütungserhöhung der Schutzimpfungen gegen Influenza und Hepatitis B zum 1. April 2023 vorsieht. Diese sollen 2024 noch einmal angehoben werden, teilte die KV am Mittwoch mit.

Das Honorar für die COVID-Impfung soll rückwirkend ab 1. April 15,50 Euro betragen. Im laufenden Jahr erhalten die Ärzte für die Impfungen gegen Hepatitis und Influenza 9,50 Euro pro Impfung – bisher sind es 8,10 Euro gewesen. Im kommenden Jahr sollen sich diese Beträge um jeweils 50 Cent nochmals erhöhen.

Baden-Württembergs KV-Chef Dr. Karsten Braun bezeichnete es als positiv, dass die Einigung über die COVID-Impfung hinausgehe: „Ich bin froh, dass wir die Verbesserung der Versorgung in einem größeren Rahmen in den Vordergrund gestellt haben.“

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Auch Kassen-Vertreter lobten die Einigung: AOK-Vorstandschef Johannes Bauernfeind wertet die erhöhte Vergütung für Grippe-Schutzimpfungen als einen zusätzlichen Anreiz für die Ärzte. Für den Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, Michael Mruck, ist wichtig, dass die Selbstverwaltung zu einem pragmatischen Ergebnis gekommen ist, „ohne dass ein Schiedsverfahren eingeleitet werden musste.“

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Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) zeigte sich „erleichtert und dankbar“ über die Einigung. Man brauche „auch künftig die Hausärztinnen und Hausärzte und ihre Teams in den Praxen an unserer Seite, damit die Impfungen weiterhin sichergestellt sind“. (fst)

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