Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Corona-Impfpflicht: Thüringen plant Bußgelder bis 250 Euro
Bis zu 2500 Euro Bußgeld sieht das Infektionsschutzgesetz für Verstöße gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen vor. Thüringen will darunter bleiben.
Veröffentlicht:Erfurt. Thüringen will bei nicht gegen COVID-19 geimpften Beschäftigten im Gesundheitswesen finanziell relative Milde walten lassen. Statt wie in Paragraf 73 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgesehen bis zu 2500 Euro sollen sich die Bußgelder zwischen 150 bis 250 Euro bewegen, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. Dieser Orientierungsrahmen sei den Gesundheitsämtern mitgeteilt worden.
Ein Bußgeld droht danach Beschäftigten etwa in Pflegeheimen, Kliniken, Arztpraxen, Rettungs- und Hospizdiensten, wenn sie der Aufforderung der Gesundheitsämter zum Nachweis der Impfung oder der Immunität nach überstandener Erkrankung nicht vorlegen. Im letzten Schritt müssen sie Arbeitsverbote befürchten.
Doch mehr Ungeimpfte in Thüringen
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hatte jüngst allerdings geurteilt, dass Bußgeld-Androhungen allein wegen des fehlendes Nachweis rechtswidrig sind. Würden sich Gerichte in Thüringen oder das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem anschließen, liefe das Vorhaben auch in Thüringen ins Leere.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Gericht: Gesundheitsamt darf kein Bußgeld für fehlenden Corona-Impfnachweis androhen
Nach Ministeriumsangaben gab es Ende Mai in Thüringen knapp 11.000 Ungeimpfte in den von der seit Mitte 15. März 2022 geltenden Impfpflicht betroffenen Bereichen – bei rund 60.000 Beschäftigten allein in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ende April war noch von rund 8700 Ungeimpften in den Einrichtungen die Rede gewesen, für eine Reihe von Beschäftigten sei aber inzwischen der Genesenen-Status abgelaufen.
In Thüringen sollen ungeimpfte Beschäftigte und deren Arbeitgeber bis etwa Anfang August angehört werden. Dabei wird auch beurteilt, welches Gesundheitsrisiko konkret von den einzelnen Ungeimpften bei ihrer Arbeit ausgeht und ob ein Tätigkeitsverbot die Versorgung in den jeweiligen Einrichtungen gefährdet.
Ämter wollen gründlich vorgehen
Wie viele Bußgeld- und Anhörungsverfahren schon laufen, ist unklar. Das Ministerium hat dazu keinen Überblick. In den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt habe noch niemand einen Bußgeldbescheid erhalten, sagte eine Sprecherin. Es liefen auch noch keine Anhörungen. Auch beim Deutschen Roten Kreuz und beim Verband privater Pflegeanbieter war dazu noch nichts bekannt.
Im Kreis Weimarer Land laufen laut Landratsamt zehn Anhörungsverfahren, allerdings keine Bußgeldverfahren. Auch das Gesundheitsamt des Saale-Orla-Kreises hat noch keine Bußgeldbescheide verschickt, es seien auch noch keine Anhörungsverfahren angelaufen. „Generell ist es unser Bestreben in diesem Zusammenhang äußerst gründlich vorzugehen, da wir ein Risiko juristischer Auseinandersetzungen sehen“, teilte ein Sprecher mit. (dpa/eb)