Finanzierung
Cottbuser Uni-Medizin: Noch viele Unbekannte in der Rechnung
Potsdam. Die Finanzierung des im brandenburgischen Cottbus geplanten „Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus“ (IUC) bleibt offenbar weiter eine Rechnung mit vielen Unbekannten.
Das geht aus der Antwort des Potsdamer Wissenschaftsministeriums auf eine „Kleine Anfrage“ der Landtagsabgeorneten der Linken, Ronny Kretschmer, Anke Schwarzenberg und Isabelle Vandré, hervor, die am Montag vom Potsdamer Landtag veröffentlicht wurde.
Demnach soll die Finanzierung der neuen Medizinerausbildung zunächst aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes für die Kohleregionen, also den für den Braunkohleausstieg unter anderem in der Lausitz vorgesehenen Mitteln, erfolgen.
Diverse Finanzierungsquellen im Blick
„Daneben sollen für den Auf- und Ausbau des IUC und der Modellregion Gesundheit Lausitz weitere Finanzierungsquellen, insbesondere der Europäischen Union, des Bundes und des Landes, der Kostenträger der Krankenversorgung sowie Drittmittel der gewerblichen Wirtschaft herangezogen werden“, heißt es in der Antwort.
Das Finanzierungskonzept solle Teil des Gesamtkonzepts für das IUC werden. „Nach Abschluss der derzeit laufenden Konkretisierung soll das Gesamtkonzept durch die Landesregierung beschlossen und anschließend dem Wissenschaftsrat im Jahr 2023 zur Evaluierung vorgelegt werden.“
Keine konkreten Aussagen konnte das Ministerium zur Frage machen, wie die Cottbuser Universitätsmedizin nach dem Auslaufen der Mittel des Strukturstärkungsgesetzes 2038 weiter finanziert werden soll. „Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur führt derzeit Gespräche mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Klärung des Finanzierungsrahmens für das IUC“, heißt es in der Antwort.
„Aussagen zu den zu erwartenden Belastungen für den Landeshaushalt bis und nach 2038 können erst getroffen werden, wenn eine Verständigung mit dem BMBF zum Finanzierungsrahmen erzielt und hiervon ausgehend das Finanzierungskonzept für das IUC unter Einbeziehung weiterer Finanzierungsquellen erarbeitet wurde.“
Zustimmung aller Bundesländer für die Finanzierung angestrebt
Für 2024 jedenfalls strebe das Ministerium eine Zustimmung aller Bundesländer zur Finanzierung des IUC als Gemeinschaftsaufgabe aller Bundesländer nach Paragraph 91b an. Unklar sind schließlich auch die Kosten einer Übernahme des Cottbuser Carl-Thiem-Klinikums als künftige Uniklinik durch das Land.
Dazu soll zunächst der Unternehmenswert der Klinik durch externe Gutachter ermittelt werden. Auf dieser Grundlage soll anschließend eine Kostenkalkulation für die Übernahme erfolgen. (lass)