Die Lösungen zum Wissens-Check

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Fall 1: a und d. Es handelt sich um den gleichen Regelfall, also um eine Folgeverordnung, weil sie dieselbe Indikation betrifft.

Fall 2: d. In diesem Fall ist ein Wechsel von WS1a zu WS2a medizinisch begründet.

Fall 3: b. Es handelt sich um zwei nebeneinander laufende Regelfälle auf separaten Verordnungsblättern.

Fall 4: a, d und e. Die Fußreflexzonenmassage, die Hippotherapie und das Eurythmische Tanzen sind laut Anlage des Heilmittelkatalogs nicht verordnungsfähig, weil ihr therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist.

Fall 5: d. Die konkret angegebene Diagnose, der vollständige Indikationsschlüssel und die individuelle Beschreibung der Leitsymptomatik sind notwendige Voraussetzungen für eine optimale Therapie.

Weitere Fragen und Antworten: www.aok-gesundheitspartner.de

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