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Nordrhein-Westfalen

Einigung bei Corona-Tests von Beschäftigten in Schulen und Kitas

Alle ärztlichen Fachgruppen sind in NRW berechtigt, die Tests vorzunehmen.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen haben sich die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNo) und Westfalen-Lippe mit dem Landesgesundheitsministerium (MAGS) auf das Prozedere bei der Corona-Testung des Personals von Schulen und Kindertagesstätten verständigt.

Die Tests übernehmen die niedergelassenen Ärzte sowie die Testzentren.

Vom 3. August bis zunächst zum 9. Oktober können sich alle Beschäftigten von Schulen und Kitas alle zwei Wochen freiwillig und kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen.

Dafür reicht eine Bestätigung des Arbeitgebers beziehungsweise des Jugendamtes. Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Die Regelung gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.

20 Euro für Abstrich

Alle ärztlichen Fachgruppen sind berechtigt, die Tests durchzuführen, ebenso die Diagnostik- und Testzentren mit einer Betriebsstättennummer, informiert die KVNo ihre Mitglieder.

Für den Mund- und Nasenabstrich, eine eventuell notwendige manuelle Datenerfassung und die Laborüberweisung mit dem Muster 10 oder 10c mit der Zusatzbezeichnung MAGS erhalten die Ärzte 20 Euro. Die Leistungen der Labore werden mit 43,54 Euro vergütet. Die Abrechnung läuft über die KVen. (iss)

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