Brandenburg

Erlass für polnische Ärzte ist in Kraft

Über Monate war unklar, ob die Ausbildung von Medizinstudierenden an polnischen Universitäten in Deutschland als vollwertig anerkannt wird.

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Potsdam. Am 1. April ist in Brandenburg der angekündigte Erlass zur Approbation polnischer Ärzte in Kraft getreten. Damit ist die Hängepartie um die Ärzte, die in Stettin und an anderen polnischen Universitäten ihren Abschluss gemacht haben, zu Ende.

Wie das Potsdamer Gesundheitsministerium mitteilte, werden die angehenden Mediziner eine „weitgehend uneingeschränkte“, auf 12, gegebenenfalls 13 Monate befristete Berufserlaubnis erhalten.

Innerhalb dieses Zeitraums müssten sie eine „Kenntnisprüfung“ ablegen, anschließend werde ihnen die Approbation erteilt. Sechs Monate dieses Zeitraums würden zudem auf eine Weiterbildung zum Facharzt angerechnet. Damit lehnt sich Brandenburg eng an Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg an.

„Brandenburg braucht – gerade in diesen Zeiten – junge Ärztinnen und Ärzte und ich bin froh über jede Ärztin und jeden Arzt, der bei uns im Land neu anfängt“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). (lass)

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