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Haushaltsnöte der Koalition

FDP-Gesundheitspolitiker Lindemann hält Leistungskürzungen für GKV-Versicherte für unumgänglich

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Berlin. Der FDP-Gesundheitspolitiker Lars F. Lindemann schließt Leistungskürzungen für gesetzlich Krankenversicherte nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht mehr aus. „Das Dogma von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dass es keinerlei Leistungskürzungen bei GKV-Versicherten geben darf, können wir nicht aufrechterhalten“, sagte der Bundestagsabgeordnete im Gespräch mit der Ärzte Zeitung.

Der Bund, so Lindemann weiter, werde „darauf achten, dass die Zuschüsse in den Gesundheitsfonds nicht weiter steigen“. Dann stelle sich die Frage, was in der Gesetzlichen Krankenversicherung noch finanziert werden könne und ob die Leistungen „ordentlich vergütet“ seien. Lindemann brachte im Gespräch unter anderem die versicherungsfremden Leistungen ins Spiel, zum Beispiel die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der GKV, die von der Privaten Krankenversicherung nicht getragen werde.

„Wir müssen wieder die Kraft aufbringen, klare Prioritäten zu setzen und zu sagen, was man nicht mehr machen kann“, forderte Lindemann, erst recht angesichts noch einer noch nie dagewesenen Höhe der Steuereinnahmen. Hier tue sich die Politik schwer. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 hat dazu geführt, dass in den Haushalten 2023 und folgende viele Milliarden Euro fehlen, die nun durch Steuererhöhungen oder durch Ausgabenkürzungen ausgeglichen werden müssen. (ger)

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