Finanzierung des Notdienstes

Förderbedingungen für Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalen stehen

Bald können sich Kliniken in NRW um Mittel aus dem 2,5 Milliarden Euro schweren Topf bewerben, der für die Umsetzung des Krankenhausplans zur Verfügung steht. Nur bestimmte Maßnahmen sind förderfähig.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen nimmt Gestalt an. Das Landesgesundheitsministerium hat bekanntgegeben, welche Voraussetzungen die Kliniken erfüllen müssen, um an Fördergelder zu kommen. Das Land steckt für die notwendigen Strukturveränderungen insgesamt 2,5 Milliarden Euro zusätzlich in den stationären Sektor.

Mit der Bereitstellung der Mittel sende die Landesregierung ein klares Signal, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Es zeigt, wie wichtig der Prozess ist, unsere Krankenhäuser zu stärken und eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur zu gestalten.“

Umstrukturierungsmaßnahmen sind dann förderfähig, wenn die Häuser mindestens eines von zwei Förderkriterien erfüllen:

  • Über-, Unter- oder Fehlversorgung in ihrem stationären oder teilstationären Leistungsangebot beseitigen
  • Kooperationen oder Verbünde bilden sowie Leistungsgruppen, Kliniken oder Betriebsstellen konzentrieren

Die Kliniken können voraussichtlich ab Ende Januar 2024 ihre Anträge online einreichen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt in den Jahren 2024 bis 2027. Ein Drittel der bewilligten Gelder muss in Klimaanpassungsmaßnahmen fließen, die „in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der neuen Krankenhausplanung“ stehen, teilte das Ministerium mit. (iss)

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