Bericht des Landesrechnungshofs

Geldverschwendung bei Brandenburgs Polizeiärzten

Der Landesrechnungshof moniert, alle sieben Polizeiärzte des Landes hätten Regeln einer soliden Haushaltsführung missachtet und teils ohne Genehmigung Nebentätigkeiten ausgeübt.

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Monierte zahlreiche Verstöße im polizeiärztlichen Dienst: Thomas Kersting, Direktor des Landesrechnungshofs.

Monierte zahlreiche Verstöße im polizeiärztlichen Dienst: Thomas Kersting, Direktor des Landesrechnungshofs.

© Benjamin Lassiwe

Potsdam. Brandenburgs Polizeiärztlicher Dienst hat offenbar über Jahre hinweg gegen sämtliche Regeln einer soliden Haushaltsführung verstoßen. Das geht aus dem Jahresbericht des Brandenburger Landesrechnungshofs hervor, den Präsident Christoph Weiser und das Kollegium des Rechnungshofs am Montag in Potsdam der Öffentlichkeit vorgestellt haben.

Wie der Direktor beim Landesrechnungshof, Thomas Kersting, ausführte, hätten alle sieben Polizeiärzte des Landes Nebentätigkeiten ausgeübt. Zwei davon hatten dafür keine Genehmigung. „Ein Polizeiarzt führte sogar dann noch Nebentätigkeiten aus, als er eigentlich krankgeschrieben war.“

Dazu kommt die missbräuchliche Nutzung von Dienstfahrzeugen: Die Beamten hätten insgesamt 755 so genannte „Überführungsfahrten“ durchgeführt. Dabei fuhren sie mit dem Dienstwagen von ihrer Dienststelle in Potsdam zu einer nahe dem Wohnsitz gelegenen Polizeidienststelle, stellten das Fahrzeug dort über Nacht ab, und fuhren von dort zum Einsatzort. Aus Sicht des Landesrechnungshofs dienten diese Fahrten lediglich der „privaten Lebensführung der Beamten“. Dienstlich begründet waren sie nicht.

Fußpilzsalbe über polizeiärztlichen Dienst erhalten

Ein Problem zeigte sich auch bei der freien Heilfürsorge der Polizeibeamten. Die Beamten haben Anspruch darauf, verschreibungspflichtige Mittel kostenfrei zu erhalten. Tatsächlich erhielten die Beamten aber auch Aspirin, Lutschtabletten, Fußpilzsalbe und sogar Deodorants über den polizeiärztlichen Dienst. Fast ein Drittel aller ausgegebenen Präparate entfiel auf solche Produkte. „Gesetzlich Versicherte hätten das nicht bekommen“, sagte Kersting.

Schließlich beschaffte der Polizeiärztliche Dienst auch für rund 90.000 Euro ein eigenes Notarzteinsatzfahrzeug: Nicht nur, dass für die Beschaffung des Fahrzeugs mehr als 30.000 Euro mehr anfielen, als es zunächst geplant war – die Rechnungsprüfer stellten auch fest, dass es so gut wie nie genutzt wurde.

„Im Zeitraum von 2018 bis 2021 hat das Fahrzeug insgesamt weniger als 4400 Kilometer zurückgelegt“, heißt es in dem Bericht. Davon entfielen allein 500 Kilometer auf die Abholung des Fahrzeugs.

Wie es im Bericht heißt, habe das Innenministerium die Feststellungen des Landesrechnungshofs im Wesentlichen anerkannt. Man habe aber betont, dass der polizeiärztliche Dienst gute und qualitativ hochwertige Arbeit leiste. (lass)

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