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Seltene Krankheiten

Gesundheitsministerkonferenz sorgt sich um Orphan Drugs

Weil im GKV-Finanzgesetz die Umsatzschwelle für Orphan Drugs gesenkt wurde, befürchten die Länder Folgen für die Entwicklung solcher Arzneien. Das Bundesgesundheitsministerium solle dies beobachten.

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Welche Folgen hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf die Entwicklung von Orphan Drugs in Deutschland? Die Gesundheitsminister der Länder sind in Sorge.

Welche Folgen hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf die Entwicklung von Orphan Drugs in Deutschland? Die Gesundheitsminister der Länder sind in Sorge.

© Doris Heinrichs / stock.adobe.com

Berlin/Wiesbaden. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat bei ihrem Treffen am Montagabend Bedenken zur Auswirkung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auf die Entwicklung von Orphan Drugs geäußert. Auf einen Antrag Hessens hin forderte die Runde das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, die Folgen des Gesetzes „aufmerksam“ zu verfolgen und gegebenenfalls nachzujustieren.

Konkret befürchtet die GMK, dass die im Gesetz beschlossene Reduzierung der Umsatzschwelle für die Orphan Drugs von 50 auf künftig 30 Millionen Euro und die damit einhergehende Verhandlung eines Erstattungsbetrags auf Grundlage der Nutzenbewertung die Entwicklung neuer Arzneien für Seltene Krankheiten behindern könnte.

„Evaluierungszeitraum“ zu kurz?

Das BMG solle zwar laut Gesetz die Folgen mit Blick auf die Versorgungssicherheit auswerten und dem Bundestag bis Ende Dezember 2023 einen Bericht vorlegen, allerdings hält die GMK diesen „Evaluierungszeitraum“ für zu kurz.

Bei der Therapie seltener Erkrankungen sei in den vergangenen Jahren glücklicherweise viel passiert, sagte Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) am Mittwoch der Ärzte Zeitung: Jedes dritte neue Arzneimittel sei inzwischen ein Orphan Drug. Um diese positive Entwicklung nicht auszubremsen, habe die GMK nun auf Initiative Hessens einstimmig beschlossen, die Auswirkung des Gesetzes auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen in Deutschland auch über das Jahr 2023 hinaus zu verfolgen. Dann könne bei Fehlentwicklungen frühzeitig gegengesteuert werden. (bar)

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