Drei Corona-Warnstufen

In Rheinland Pfalz gilt die „2G+“-Regel

70 Prozent der Rheinland-Pfälzer sind vollständig geimpft, berichtet Gesundheitsminister Clemens Hoch. Seit Sonntag gelten drei Kriterien für drei Warnstufen. Was bedeutet das für Geimpfte und Genesene?

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Clemens Hoch (CPD) und Arzt Eckhard Rix in einem Impfbus in Rheinland-Pfalz.

Der Arzt Eckhard Rix (r) führt in einem Impfbus ein Beratungsgespräch mit einem impfwilligen Menschen (nicht im Bild). Im Hintergrund steht Clemens Hoch (SPD, l), der im Land weiter für das Impfen wirbt. In Rheinland-Pfalz gilt seit Sonntag die 2G+-Regel.

© Frank Rumpenhorst / picture alliance

Mainz. „Das Impfen macht weiterhin große Fortschritte und mittlerweile sind mit Stand vom 13. September 70 Prozent der rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger über 12 Jahre vollständig geimpft“, teilte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Mittwoch bei einem Firmenbesuch mit.

Hoch verwies auf die 2G+-Regel, die seit Sonntag in Rheinland-Pfalz gilt. Ein Lockdown als Schutzmaßnahme ist nicht mehr vorgesehen. Vielmehr gibt es drei Kennziffern und drei Warnstufen. Die drei Kennziffern sind: die Sieben-Tage-Inzidenz, die Hospitalisierungsinzidenz (Krankenhausfälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) und die Intensivbettenauslastung.

Drei Kriterien und drei Warnstufen

Für die Sieben-Tage-Inzidenz gibt es die drei Warnstufen: bis höchstens 100, über 100 bis 200 und mehr als 200. Bei der Sieben-Tage Hospitalisierungsinzidenz gilt: Warnstufe 1: kleiner als fünf, Warnstufe 2: fünf bis zehn, und Warnstufe 3: größer als zehn.

Beim Anteil Intensivbetten: kleiner als sechs Prozent, Warnstufe 1, sechs bis 12 Prozent Warnstufe 2 und größer als 12 Prozent Warnstufe 3. Eine Warnstufe verändert sich, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in der Verordnung festgelegten Wertebereich erreichen, teilt das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium mit.

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Geimpfte und Genesene zählen nicht

Wird in einer Stadt oder einem Kreis eine Warnstufe erreicht, hat das unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften, aber auch auf Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich. So dürfen zum Beispiel 25 (ungeimpfte) Menschen in Warnstufe 1 im öffentlichen Raum zusammentreffen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

Wird die Warnstufe 2 erreicht, dürfen nur noch zehn (ungeimpfte) Personen zusammentreffen, in Warnstufe 3 sind es nur noch fünf Personen. Es gilt also grob die Formel: Je höher eine Warnstufe, desto weniger Freiheiten für Ungeimpfte.

Alle drei Kennziffern gesunken

Die drei Kennziffern für die Ausbreitung der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz sind am Mittwoch gesunken. Die Sieben-Tage-Inzidenz fiel von 86,4 am Dienstag auf 81,6, teilt das Landesuntersuchungsamt RLP mit. In der vergangenen Woche lag dieser Wert noch zeitweise über 100.

Die Hospitalisierungsinzidenz sank von 2,2 auf 1,9. Von den verfügbaren Betten auf Intensivstationen waren 4,83 Prozent mit COVID-19-Patienten belegt, am Dienstag waren es 4,95 Prozent. (ato)
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