Andere Betrachtung der Preisentwicklungen

KV Berlin fordert anderes Verfahren für Festlegung des Orientierungswerts

Ein anderes Regelwerk für die Honorarvereinbarungen zwischen KBV und Kassen fordert die KV Berlin. Die Anpassungen sollten nicht auf zwei Jahre alten Daten beruhen.

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Preissteigerungen allenthalben: Das schlägt sich auch in der Bilanz der Praxen nieder.

Preissteigerungen allenthalben: Das schlägt sich auch in der Bilanz der Praxen nieder.

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Berlin. Angesichts der Honorarverhandlungen auf Bundesebene, die gerade zwischen KBV und Krankenkassen laufen, forderte die KV Berlin am Dienstag eine Reform des Systems. Das ewige Ringen um angemessene und notwendige Honorarerhöhungen müsse ein Ende haben, hieß es in einer Mitteilung.

Die Kassenärztliche Vereinigung schlug eine „Betrachtungsumkehr“ vor. Sie zielte damit auf das Verfahren zur Festlegung des Orientierungswerts ab, mit dem laut Gesetz die relevanten Investitions- und Betriebskostenentwicklungen berücksichtigt werden müssen. Dafür werden bislang die zurückliegenden zwei Jahre betrachtet.

KV: Praxen gehen in Vorleistung

Die Berliner KV würde stattdessen lieber von der retrospektiven zur prospektiven Betrachtung wechseln und damit den Fokus auf Prognose-Daten legen. „Damit würden die Niedergelassenen nicht einer veralteten Preiseinschätzung hinterherlaufen (Orientierungswert 2023 wurde auf Daten von 2020/2021 ermittelt), sondern ein Honorar erhalten, in dem der Preisanstieg so gut wie möglich berücksichtigt ist“, schrieb die KV. Sie warnte: „So lange wir das aktuelle System haben, müssen die Praxen jedes Jahr aufs Neue in Vorleistung gehen. Das wird nicht mehr lange gut gehen.“

Für die Honorarverhandlungen fordert die Kassenärztliche Vereinigung eine deutliche Anhebung des Orientierungswertes und einen Ausgleich für die massiv gestiegenen Inflations-, Energie- und Personalkosten. Eine Nullrunde werde nicht akzeptiert. Ohne einen angemessenen Ausgleich der Kostensteigerungen werde es in den Berliner Praxen zwangsläufig zu weiteren Leistungseinschränkungen kommen.

Nicht auf Klage der Kassen hören

Dass sich die Praxiskosten massiv erhöht haben, zeigten Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung. Danach seien allein zwischen 2017 und 2020 die Kosten um mehr als 13 Prozent gestiegen. Über die Hälfte der Praxisausgaben entfiel schon damals auf das Personal.

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Die Kassen könnten laut KV nicht das das „alte Lied von der Geldknappheit“ anstimmen. „Einerseits steigt laut GKV-Spitzenverband die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Sozialversicherung jährlich im Schnitt um mehr als zwei Prozent und andererseits haben sich die Prognosen des Schätzerkreises hinsichtlich der GKV-Finanzlage am Ende oft genug besser dargestellt als ursprünglich angenommen – leider immer zum Nachteil der Praxen“, so die KV. (juk)

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