Vertreterversammlung

KV Niedersachsen fordert Inflationsausgleich für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen

„Insbesondere die Inflation und die steigenden Personalaufwendungen beschleunigen die Kostenentwicklung in den Praxen“, erinnern Vertreter der KVN in einer Resolution.

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Hannover. Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat auf ihrer Klausurtagung in Wolfsburg einen Inflationsausgleich für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gefordert. In der entsprechenden Resolution haben die Vertreter die Krankenkassen aufgefordert, bei den anstehenden Honorarverhandlungen „die Kostenentwicklung in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen zu berücksichtigen“, so die KVN.

„Insbesondere die Inflation und die steigenden Personalaufwendungen beschleunigen die Kostenentwicklung in den Praxen. Nach Auswertungen des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) sind die Gesamtaufwendungen der Praxen 2017 bis 2020 um 13,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Personal haben im gleichen Zeitraum um 19 Prozent zugenommen. Zudem ist die Inflationsrate in den Jahren 2022 und 2023 doppelt so hoch wie noch 2021. Im August 2022 lag die allgemeine Teuerungsrate bei 7,9 Prozent, in diesem Jahr aktuell bei 6,9 Prozent, ein Jahr zuvor bei lediglich 3,8 Prozent“, heißt es in der Resolution.

Medizinische Fachangestellte wandern ab

Die Kostensteigerung müssten ausgeglichen werden, um Einschränkungen im Praxisbetrieb zu vermeiden. Weil die Medizinischen Fachangestellten nicht mehr angemessen bezahlt werden könnten, wanderten sie in andere Versorgungsbereiche ab. Die Folge: Weniger Termine für die Patienten.

Die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung sei mit rund 60 Millionen Behandlungsfällen pro Jahr in Niedersachsen die tragende Säule der medizinischen Versorgung, so die VV. „Dennoch hat der Ausgabenanstieg im Jahr 2022 für ambulant ärztliche Behandlungen mit einem geringen Honorarzuwachs von zwei Prozent deutlich unter dem Anstieg der gesamten Leistungsausgaben (+4,4 Prozent) und damit auch unter den Entwicklungen bei den GKV-Beitragseinnahmen gelegen. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende des vergangenen Jahres 10,4 Milliarden Euro und entsprachen damit dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve“, so die Resolution.

Weitere Belastungen drohen, wenn die ab 2023 die Neupatientenregelung wegfalle. Die KVN rechnet hier mit einem Minus von 40 Millionen Euro. „Ohne Kompensation der steigenden Kosten bei Energie, Personal, IT sowie Dienst- und Sachleistungen werden die Praxen ihr Leistungsangebot zwangsläufig vermindern müssen“, heißt es in der Resolution. (cben)

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