Vertreterversammlung

KV Saarland verlängert Corona-Schutzschild

In der Vertreterversamlung der KV Saarland entbrennt eine Diskussion über die Frage, ob Ärzte von Patienten die Einhaltung der 3G-Regeln verlangen dürfen? Der Justiziar ist skeptisch.

Dr. Michael KudernaVon Dr. Michael Kuderna Veröffentlicht:
Viele Praxen haben durch die Coronakrise Einbußen erlitten.

Viele Praxen haben durch die Coronakrise Einbußen erlitten. Ausfälle werden zunächst weiter kompensiert, hat die Vertreterversammlung beschlossen.

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Saarbrücken. Die Arztpraxen im Saarland erhalten bei stärkeren Corona-bedingten Honorareinbrüchen auch im dritten Quartal eine Kompensation: Die KV-Vertreterversammlung stimmte bei nur einer Enthaltung der Verlängerung des Schutzschildes zu. Gleichzeitig wurde bei manchen Ärzten eine Verunsicherung über die Anwendbarkeit der 3G-Regeln im Praxisbetrieb deutlich.

Für das erste Quartal liegen nach Angaben des KV-Chefs Dr. Gunter Hauptmann bisher 21 Anträge auf einen Ausgleich aus dem „Krisenfall-HVM“ vor. Dort ist vorgesehen, bei größeren Rückgängen das Honorar nach dem Praxisbudget auf 90 Prozent des Vorjahresquartals aufzufüllen, wobei auch das Gesamthonorar nicht 90 Prozent überschreiten darf.

Im dritten Quartal fast wieder Normalbetrieb

Laut Hauptmann wurden bisher bereits 259.000 Euro im hausärztlichen und 227.000 Euro im fachärztlichen Bereich bewilligt. Da keine Frist gesetzt wurde, sei aber – wenn alle Berechtigten Anträge stellen – mit Gesamtausgaben von rund 1,5 Millionen Euro zu rechnen.

Im zweiten Quartal habe sich die Situation verbessert und im dritten zeichne sich in den meisten Praxen wieder ein fast normaler Betrieb ab. Deshalb werde sich der Finanzbedarf für die Kompensationen voraussichtlich stark verringern.

Bei den nun beginnenden Auffrischungsimpfungen erwartet der KV-Impfkoordinator und stellvertretende Vorsitzende Dr. Joachim Meiser keine größeren Schwierigkeiten. In der Spitze hätten die Praxen trotz Mangelsituation pro Woche 40.000 Patienten geimpft. Deshalb sei er sich sicher, dass auch bei Wegfall der Impfzentren die Booster-Impfungen bewältigt werden können.

Wer sich nicht an 3G hält, kann kaum abgewiesen werden

Eine Diskussion entspann sich in der Vertreterversammlung über die Frage eines Kollegen, ob er Patienten abweisen dürfe, die weder Impfung, noch Genesung oder einen aktuellen Test nachweisen. Diese Situation wird, so schätzt Hauptmann, nach Abschaffung der Gratistests künftig vermehrt auftreten. Eine Abweisung ist aber nach Auffassung des KV-Juristen nicht möglich, denn es bestehe ein Anspruch auf Behandlung und zudem keine Impfpflicht.

Ein Hausarzt meinte, ein rigoroses Verhalten widerspreche auch dem Bestreben, Vertrauen aufzubauen, und gefährde zudem die Umsätze. Ungeimpfte Patienten mit Symptomen würden jedoch bei ihm sofort getestet, wogegen er bei symptomatischen Geimpften noch unsicher sei. Immerhin waren sich alle einig, dass man bei Begleitpersonen – etwa den Partnern bei Ultraschalluntersuchungen – sehr wohl die 3G-Regel anwenden dürfe.

Dass bei dem Thema 3G im Gesundheitswesen noch Klärungsbedarf besteht, wurde tags darauf bei einem Pressegespräch von Ministerpräsident Tobias Hans deutlich. Der CDU-Politiker nannte es „zwingend erforderlich“, in diesem Bereich – und hier vor allem in Krankenhäusern – Tests zu verlangen.

Gleichzeitig wandte er sich entschieden gegen eine Impfpflicht. Hans lehnte sie auch für den Pflegebereich ab, da man sonst mit noch mehr Aussteigern oder Abwanderung in Nachbarländer rechnen müsse.

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