Sachsen

KV fordert Maskenpflicht für Besuch in Arztpraxen

In öffentlichem Nahverkehr und beim Einkaufen sollen Sachsens Bürger einen Mundschutz tragen. Das sollte auch für den Arztbesuch gelten, fordert die KV.

Veröffentlicht:

Dresden. Die KV Sachsen hat die Landesgierung dazu aufgefordert, eine Maskenpflicht für den Besuch von Arztpraxen im Freistaat einzuführen.

Die KV teilte am Mittwoch in Dresden mit, sie begrüße „ausdrücklich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl im öffentlichen Personennahverkehr als auch in Einrichtungen des Einzelhandels“ und sei „insofern froh, dass Sachsen hierbei eine Vorreiterrolle eingenommen“ habe.

„Wir würden uns allerdings wünschen, dass diese Verpflichtung auch auf den Besuch von jeglichen medizinischen Einrichtungen, vor allem aber von Arztpraxen, ausgeweitet wird“, schrieb die KV weiter.

Notfalls reicht auch ein Tuch

Die KV Sachsen erkläre ihre „unbedingte Zustimmung, wenn von Arztpraxen das Betreten der Einrichtung an das Tragen einer entsprechenden Bedeckung als Bedingung geknüpft“ werde. Sie habe keinerlei Verständnis, wenn von Seiten der Bürger vorgebracht werde, sich und andere mangels Verfügbarkeit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht schützen zu können, da notfalls auch ein Tuch oder Schal ausreiche.

Sachsen hatte zum 20. April als erstes Bundesland eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen verpflichtend eingeführ. (sve)

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