Rechtsstreit

Kliniken im Nordosten weiter uneins bei Verteilung von Spezial-Operationen

Vorgaben zu Mindestmengen vom G-BA versus Anforderungen, die Ausbildung junger Ärzte zu gewährleisten: An der Op von Patienten mit Speiseröhrenkrebs scheiden sich in Mecklenburg-Vorpommern die Geister.

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Rostock/Schwerin/Greifswald. Das Sozialgericht in Schwerin hat einen Eilantrag der Rostocker Südstadtklinik gegen die Zulassung von vier Klinken als Leistungszentren für Speiseröhren-Krebs im Jahr 2023 abgewiesen. Der Verwaltungsdirektor des Südstadtklinikums, Steffen Vollrath, teilte am Mittwoch mit: „Wir werden den Beschluss des Sozialgerichtes Schwerin, der uns am 24. Januar 2023 zugegangen ist, prüfen und anschließend das weitere Vorgehen beraten.“

Wer diese Spezialeingriffe erstattet bekommt, entscheiden den Angaben nach die Krankenkassen. Demnach wäre die Op nun vier Kliniken im Land erlaubt.

Mindestens 26 Eingriffe im Jahr sind Voraussetzung

Der Antrag richte sich nicht gegen die anderen Kliniken, vielmehr erfülle nur sein Haus die von den Krankenkassen geforderte Mindestanzahl von 26 Eingriffen pro Jahr, so Vollrath. Im ganzen Land sind es jährlich demnach unter 100 solcher Operationen.

Sollten nun vier Häuser zugelassen werden, besteht laut Vollrath das Risiko, dass keine Klinik die Mindestschwelle erreiche und so im Folgejahr gar kein Haus mehr diese Eingriffe erbringen darf.

Uniklinikum Greifswald sieht Ausbildung gefährdet

Das Uniklinikum Greifswald hingegen sieht durch eine Zentralisierung der Operationen die Ausbildung gefährdet. „Überall wird über den Facharztmangel diskutiert. Gleichzeitig will ein Krankenhaus die Ausbildung der nächsten Ärztegeneration in einem so wichtigen Feld gerichtlich verhindern“, so Uwe Reuter, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Greifswald.

Zudem wird kritisiert, dass das Südstadtklinikum keine Gespräche mit den Unikliniken gesucht habe, sondern per Eilantrag Fakten schaffen wollte. Das gesamte Vorgehen erwecke den Eindruck, so Reuter, dass finanzielles Eigeninteresse über die Belange der Erkrankten gestellt werde. (dpa)

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