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Drogenbeauftragter Burkhard Blienert

Koalition begräbt die Pläne für ein Rauchverbot im Auto

Von Ärzteorganisationen waren Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium, ein Rauchverbot im Auto bei Anwesenheit von Kindern und Schwangern einzuführen, überwiegend begrüßt worden. Nun ist das Vorhaben gekippt worden – zum Unwillen des Drogenbeauftragten.

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Eine Frau sitzt mit einer brennenden Zigarette hinter dem Lenkrad ihres Autos (Symbolbild mit Fotomodell): Die Schadstoffkonzentrationen beim Rauchen im Auto sind besonders hoch, weil der Raum so klein ist.

Eine Frau sitzt mit einer brennenden Zigarette hinter dem Lenkrad ihres Autos (Symbolbild mit Fotomodell): Die Schadstoffkonzentrationen beim Rauchen im Auto sind besonders hoch, weil der Raum so klein ist.

© Axel Heimken / picture alliance / dpa

Berlin. Die Ampelkoalition verzichtet auf das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Rauchverbot in Autos im Beisein von Kindern und Schwangeren. Kritik an den Plänen war unter anderem von der FDP gekommen.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Sonntag), leider habe es der wichtige Vorstoß Lauterbachs nur für einige Wochen in den Referentenentwurf zum Gesetz zur Cannabis-Legalisierung geschafft. Nachdem die Pläne bekannt geworden waren, hatten mehrere Ärzteorganisationen, darunter die Bundesärztekammer und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Zustimmung signalisiert.

„Ich kann die Bedenken der FDP, eine solche Maßnahme sei eine übermäßige Beschneidung der Freiheitsrechte, wirklich nicht nachvollziehen“, sagte er. Es gehe um Rechte der Kinder. Die Schadstoff-Konzentration beim Rauchen im Auto sei so hoch wie in einer Raucherkneipe.

Hohe Schadstoffbelastung im Auto

Anfang Juli war bekannt geworden, dass Lauterbach ein Rauchverbot in Fahrzeugen plant, wenn Minderjährige oder Schwangere mit an Bord sind. Verschiedene Studien belegten, dass die Rauchbelastung im Auto wegen des geringen Raumvolumens extrem hoch sei, hieß es in der Begründung für die Änderung, die Lauterbach in den Referentenentwurf zur Cannabis-Legalisierung eingefügt hatte: „Durch die Ausweitung des Rauchverbotes auf geschlossene Fahrzeuge in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren wird für diese besonders vulnerable Personengruppe der erforderliche Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet.“

In der vom Bundeskabinett Mitte August beschlossenen Fassung des Gesetzentwurfs fehlte dann das Rauchverbot allerdings. (dpa)

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