Brandenburger Forderung
Klinikreform: Nonnemacher hält an Forderungen nach ostdeutscher Sonderregelung fest
Brandenburgs Gesundheitsministerin betont, dass eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung dringend notwendig sei. Dabei unterscheide sich die Kliniklandschaft in Ost und West deutlich.
Veröffentlicht:Potsdam. Vor der Sitzung der Bund-Länder-Gruppe zur Krankenhausreform am Donnerstag hat Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) ihre Forderung nach einer besonderen Berücksichtigung der Situation der ostdeutschen Flächenländer wiederholt. „Unsere Krankenhauslandschaft unterscheidet sich deutlich von der in den westdeutschen Ländern“, sagte Nonnemacher am Dienstag in Potsdam. In den neuen Ländern habe es schon in den 1990er Jahren Strukturbereinigungen gegeben.
„Zu strenge Voraussetzungen für die Zuweisung der neuen Leistungsgruppen dürfen nicht dazu führen, dass unsere Krankenhausplanung durch die Hintertür vom Bund gestaltet wird“, so die Ministerin. Krankenhausplanung sei Ländersache. „Deshalb brauchen wir langfristig Möglichkeiten für Ausnahmen und Kooperationen.“
Das Brandenburger Gesundheitsministerium plant bis 2026 die Schaffung eines neuen Krankenhausplanes. „Alle Krankenhausstandorte werden auch künftig für die regionale, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in unserem dünn besiedelten Flächenland benötigt“, so Nonnemacher.
Im aktuellen Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden. Sie verfügen über aktuell 17.705 Betten. 1990 gab es in Brandenburg noch 73 Krankenhäuser. „Für Brandenburg geht es bei der Krankenhausreform nicht um Standortschließungen, sondern um die bedarfs- und zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Sicherung der Standorte in enger Abstimmung mit den Versorgungsakteuren und der kommunalen Familie“, so Nonnemacher.
Forderung nach Vorschaltgesetz
Die Ministerin betonte, dass eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung dringend notwendig sei. „Wir begreifen diese Reform als Chance“, sagte Nonnemacher. „Die Krankenhäuser in Brandenburg leisten gute Arbeit, stehen aber unter hohem wirtschaftlichen Druck.“ Das System der Fallpauschalen habe die Kliniken deutschlandweit zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Auch die Corona-Pandemie und damit verbundene Belegungsausfälle wirkten nach. Hinzu kämen Inflation und steigende Betriebskosten. „Aus diesen Gründen fordern die Länder auch ein Vorschaltgesetz für die existenzbedrohten Krankenhäuser, das die Betriebskosten bedarfsgerecht abdeckt.“ (lass)