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Gesundheitsministerkonferenz

Künftiger GMK-Chef Manne Lucha fordert Priorität für Pädiatrie

Im Januar übernimmt Baden-Württemberg den GMK-Vorsitz. Minister Manne Lucha schreibt Kollege Lauterbach schon einmal, was Priorität in der Gesundheitspolitik haben müsse.

Veröffentlicht:
Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg

Sieht die Versorgung von Kindern und Jugendlichen als Priorität: Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg.

© Marijan Murat / dpa

Stuttgart. Als künftiger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat Baden-Württembergs Ressortchef Manfred „Manne“ Lucha (Grüne) Bundesminister Professor Karl Lauterbach (SPD) aufgefordert, sich mit Priorität um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu kümmern.

Dabei gehe es sowohl um die Lage in den Kinder- und Jugendkliniken als auch um die Situation der Kinder- und Jugendarztpraxen sowie aktuelle Mängel in der Arzneimittelversorgung, schrieb Lucha am Freitag in einem Brief an Lauterbach, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Lucha regte an, dass Lauterbach schon in der Sitzung am 5. Januar den Gesundheitsministerinnen und -ministern aus den Ländern über die Aktivitäten des Bundes berichte.

Bund soll Vergütung in der Pädiatrie prüfen

Lucha sieht den Bund unter anderem in der Pflicht zu prüfen, ob die Vergütung in der Pädiatrie attraktiv genug ist. Auch müssten Maßnahmen getroffen werden, „die der Diskrepanz zwischen dem Bedarf in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und vorhandenen Behandlungskapazitäten begegnen“, schrieb der Landesminister.

In seiner Funktion als Chef der Gesundheitsministerkonferenz, die er ab 2023 innehat, wolle er sich für einen besseren Personalschlüssel der Pflegenden einsetzen. „Gute Arbeitsbedingungen sind die wichtigste Grundlage dafür, dass wir das Personal halten und neues hinzugewinnen können.“

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Über Kliniken hinaus müsse der Bund dafür sorgen, dass junge Ärzte und Ärztinnen sich auch zur ambulanten Versorgung der Kinder und Jugendlichen in eigenen Praxen oder Versorgungszentren niederlassen. Spürbar entlasten könnte es, wenn Atteste für kranke Kinder analog zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dem Arbeitgeber und der Krankenkasse nicht schon ab dem ersten Tag, sondern erst ab dem vierten vorgelegt werden müssen, schrieb Lucha weiter.

„Im Übrigen würde es einer innovativen Digitalisierung im Gesundheitswesen gutstehen, wenn solche Atteste wie auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital zwischen Arztpraxen, Arbeitgebern und Krankenkassen übermittelt werden würden“, schrieb Lucha laut dpa weiter. Damit spielt er womöglich auf den für Arbeitgeber ab 1. Januar 2023 verplichtenden Abruf der eAU an. (dpa/eb)

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