Sachsen-Anhalt

Land nimmt weitere COVID-19-Patienten aus Italien und Frankreich auf

Die Zahl der mit SARS-CoV-2 infizierten Personen hält sich in Sachsen-Anhalt bislang in Grenzen. So können mit den vorhandenen Kapazitäten schwerkranke Patienten aus dem Ausland versorgt werden.

Von Petra Zieler Veröffentlicht:
Trug bei der Kabinetts-und Landtagssitzung am Mittwoch demonstrativ Mund- und Nasenschutz: Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU).

Trug bei der Kabinetts-und Landtagssitzung am Mittwoch demonstrativ Mund- und Nasenschutz: Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU).

© Ronny Hartmann / dpa

Magdeburg. Vier Corona-Patienten aus Mailand werden seit dem 2. April im BG-Klinikum Bergmannstrost Halle versorgt. Das Magdeburger Uniklinikum wird weitere sechs Patienten aus Frankreich aufnehmen.

Mit gut 800 Infizierten gehört Sachsen-Anhalt zu den derzeit noch am wenigsten von COVID-19 betroffenen Ländern. „Es ist eine humane Verantwortung, besonders Betroffenen unbürokratisch zu helfen“, erklärte Ministerpräsident Reiner Haseloff und verwies darauf, dass zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht Sachsen-Anhalter Hilfe anderer Staaten zu benötigen.

Aktuell stünden im Land 600 Intensivbetten zur Verfügung. Eine Verdoppelung sei mit entsprechender Ausstattung durch den Bund möglich. Darüber hinaus werden gegenwärtig weitere Kapazitäten, so auch in Rehaeinrichtungen, erschlossen.

Schutzmaterialien unterwegs

Haseloff, der bei der Kabinettssitzung am Donnerstag einen Mund-Nasen-Schutz trug, informierte, dass 100.000 Atemschutzmasken aus China auf dem Weg nach Sachsen-Anhalt seien. Der Vizepräsident der Volksrepublik China habe die kostenlose Lieferung nach Anfrage veranlasst. „Wir müssen lediglich für die Transportkosten aufkommen.“

22.000 Masken stellt der Zellstoff-Hersteller Mercer aus Stendal und weitere 10.000, davon 5000 OP-Masken, ein chinesisches Unternehmen nahe Halle gratis zur Verfügung. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime sollen damit ausgestattet werden.

Bußgeldkatalog beschlossen

In der Kabinettssitzung am 2. April hat die Landesregierung einen Bußgeldkatalog verabschiedet. Verstöße gegen die Corona-Eindämmungsverordnung können mit Bußgeldern, Geldstrafen oder Haft mit bis zu zwei Jahren geahndet werden. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann bestraft werden, wer ohne Erlaubnis an Versammlungen teilnimmt oder zu deren Durchführung aufruft, Touristen beherbergt, Busreisen veranstaltet, seine Gaststätte oder sein Ladengeschäft ohne Ausnahmegenehmigung öffnet.

Mit 500 Euro Bußgeld müssen Reiserückkehrer, Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen rechnen, die Besuchsverbote in Krankenhäusern-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen missachten. 250 Euro Bußgeld sind pro Person bei Feiern, Grillen oder Picknicken im öffentlichen Raum vorgesehen. Beim Betreten von Spiel- und Bolzplätzen drohen 100 Euro Bußgeld. Wer trotz Verbot eine touristische Reise nach Sachsen-Anhalt unternimmt, muss mit einem Bußgeldbescheid von 400 Euro rechnen.

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