Sachsen-Anhalt

Land nimmt weitere COVID-19-Patienten aus Italien und Frankreich auf

Die Zahl der mit SARS-CoV-2 infizierten Personen hält sich in Sachsen-Anhalt bislang in Grenzen. So können mit den vorhandenen Kapazitäten schwerkranke Patienten aus dem Ausland versorgt werden.

Von Petra Zieler Veröffentlicht:
Trug bei der Kabinetts-und Landtagssitzung am Mittwoch demonstrativ Mund- und Nasenschutz: Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU).

Trug bei der Kabinetts-und Landtagssitzung am Mittwoch demonstrativ Mund- und Nasenschutz: Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU).

© Ronny Hartmann / dpa

Magdeburg. Vier Corona-Patienten aus Mailand werden seit dem 2. April im BG-Klinikum Bergmannstrost Halle versorgt. Das Magdeburger Uniklinikum wird weitere sechs Patienten aus Frankreich aufnehmen.

Mit gut 800 Infizierten gehört Sachsen-Anhalt zu den derzeit noch am wenigsten von COVID-19 betroffenen Ländern. „Es ist eine humane Verantwortung, besonders Betroffenen unbürokratisch zu helfen“, erklärte Ministerpräsident Reiner Haseloff und verwies darauf, dass zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht Sachsen-Anhalter Hilfe anderer Staaten zu benötigen.

Aktuell stünden im Land 600 Intensivbetten zur Verfügung. Eine Verdoppelung sei mit entsprechender Ausstattung durch den Bund möglich. Darüber hinaus werden gegenwärtig weitere Kapazitäten, so auch in Rehaeinrichtungen, erschlossen.

Schutzmaterialien unterwegs

Haseloff, der bei der Kabinettssitzung am Donnerstag einen Mund-Nasen-Schutz trug, informierte, dass 100 .000 Atemschutzmasken aus China auf dem Weg nach Sachsen-Anhalt seien. Der Vizepräsident der Volksrepublik China habe die kostenlose Lieferung nach Anfrage veranlasst. „Wir müssen lediglich für die Transportkosten aufkommen.“

22 .000 Masken stellt der Zellstoff-Hersteller Mercer aus Stendal und weitere 10 .000, davon 5000 OP-Masken, ein chinesisches Unternehmen nahe Halle gratis zur Verfügung. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime sollen damit ausgestattet werden.

Bußgeldkatalog beschlossen

In der Kabinettssitzung am 2. April hat die Landesregierung einen Bußgeldkatalog verabschiedet. Verstöße gegen die Corona-Eindämmungsverordnung können mit Bußgeldern, Geldstrafen oder Haft mit bis zu zwei Jahren geahndet werden. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann bestraft werden, wer ohne Erlaubnis an Versammlungen teilnimmt oder zu deren Durchführung aufruft, Touristen beherbergt, Busreisen veranstaltet, seine Gaststätte oder sein Ladengeschäft ohne Ausnahmegenehmigung öffnet.

Mit 500 Euro Bußgeld müssen Reiserückkehrer, Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen rechnen, die Besuchsverbote in Krankenhäusern-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen missachten. 250 Euro Bußgeld sind pro Person bei Feiern, Grillen oder Picknicken im öffentlichen Raum vorgesehen. Beim Betreten von Spiel- und Bolzplätzen drohen 100 Euro Bußgeld. Wer trotz Verbot eine touristische Reise nach Sachsen-Anhalt unternimmt, muss mit einem Bußgeldbescheid von 400 Euro rechnen.

Lesen sie auch
Jetzt abonnieren
Mehr zum Thema

Personalie

Neuer Chefarzt am Harzklinikum

Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
In der Klinik Königshof in Krefeld werden Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt. Die digitale Terminvergabe über Doctolib senkt eine Hemmschwelle: Es fällt leichter, mit wenigen Klicks einen Termin zu buchen, als im direkten Gespräch am Telefon.

© St. Augustinus Gruppe

Unternehmensstrategie für Krankenhäuser

Patientenportal stärkt die Reichweite der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung von Krankenhäusern

Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Unsere Umfrage zur Bundestagswahl

Die kuriosen und skurrilen Wünsche aus der Ärzteschaft

Drei Jahre nach Kriegsbeginn

Ukraine: Sicherheit im Donnerklang

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps