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Medizinstudium

Landarztquote geht in Sachsen-Anhalt in zweite Runde

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Magdeburg. Ohne Einser-Abitur zum Medizinstudium? Das geht in Sachsen-Anhalt dank der Landarztquote, die jetzt in die zweite Runde ging. Der Andrang auf die 20 Studienplätze war groß: 192 Bewerbungen gingen ein, davon 48 aus Sachsen-Anhalt. Wer über die Quote zum Medizinstudium an den Unis Magdeburg oder Halle zugelassen wird, muss sich verpflichten, nach der Facharztweiterbildung zehn Jahre lang hausärztlich in einer unterversorgten Region Sachsen-Anhalts zu arbeiten.

„Wir sind mit der Landarztquote auf dem richtigen Weg“, ist Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) überzeugt. Sie sei ein weiterer Mosaikstein, um einem Engpass allgemeinmedizinischer Versorgung auf dem Land zu begegnen.

Berufsausbildung- und erfahrung zählen

Wichtiger als die Abinote, die mit nur zehn Prozent zu Buche schlägt, sind für den Bewerbungserfolg Berufsausbildung oder -erfahrung in medizinisch relevanten Berufen (40 Prozent). Mit 50 Prozent werden die Ergebnisse eines Studierfähigkeitstests gewichtet, dem sich die Bewerber stellen müssen.

„Viele von ihnen haben bereits in der Krankenpflege oder Altenpflege gearbeitet beziehungsweise Praktika in Praxen und Krankenhäusern absolviert. Sie wissen also, was es heißt, Patienten zu versorgen“, so Dr. Jörg Böhme.

Wie dringend hausärztlicher Nachwuchs gerade in ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts gebraucht wird, belegt der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen-Anhalt (KVSA) mit Fakten: Bereits heute sind rund 258,5 Hausarztstellen nicht besetzt. Laut Prognosen werden bis 2032 weitere 260 Stellen dazu kommen. Die KVSA habe bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um auch künftig eine gute medizinische Versorgung sicherzustellen.

Landarztquote nur eine Ergänzung

Die Landarztquote sei eine gute und wichtige Ergänzung. Perspektivisch müssten jedoch mehr Studienplätze geschaffen werden. Als eines der ersten Bundesländer hatte Sachsen-Anhalt im Februar 2020 ein Landarztgesetz auf den Weg gebracht, wonach jährlich fünf Prozent der Studienplätze an den Universitäten des Landes ausgeschrieben werden. Voraussetzung ist die fachliche und persönliche Eignung für den ärztlichen Beruf, die durch Test und eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden muss. (zie)

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