Direkt zum Inhaltsbereich

Rechtssicherheit für Ärzte

Lauterbach: Für die Corona-Booster-Impfung haftet der Staat

Mehr Rechtssicherheit für Ärzte und Impfwillige: Bei Corona-Impfschäden haftet der Staat, stellt Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach klar. Das gelte auch für den Booster, selbst bei Kindern ab 12 Jahren.

Veröffentlicht:
Lauterbach stellt klar: Für die Booster-Corona-Impfung haftet der Staat

Wir befinden „uns aktuell erneut in einer dynamischen Situation der Pandemie“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in seinem Brief an die KBV und Gesundheitsminister der Länder (Archivbild).

© Kay Nietfeld/ dpa

Berlin. Nicht nur, wer die Corona-Erst- oder Zweitimpfung erhält, sondern auch wer geboostert wird, hat im Falle eines Impfschadens Versorgungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz.

Das hat nun Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in einem Schreiben an die Gesundheitsminister der Länder und die KBV klargestellt. Das soll Ärzten und Impfwilligen nun mehr Rechtssicherheit geben.

Darin stellt er zudem fest, dass auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren eine COVID-Auffrischimpfung erhalten können. Hier gelte der Versorgungsanspruch im Falle eines Impfschadens ebenfalls, soweit mit einem für diese Personengruppe „grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff“ geimpft werde.

Eine allgemeine STIKO-Empfehlung für die Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren gibt es noch nicht, wie die KBV berichtet. Für Lauterbach ist das aber keine Voraussetzung für den Versorgungsanspruch.

Impfung kann „zulassungsüberschreitend“ erfolgen

Für den Versorgungsanspruch reicht es laut dem Minister, wenn die Impfungen „im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung oder aber auch zulassungsüberschreitend erfolgen, wenn dies nach ärztlicher Einschätzung für die zu impfende Person und nach dem Stand der Wissenschaft medizinisch vertretbar ist“.

Lauterbach skizziert in seinem Brief ganz konkret die Booster-Fälle (mit den mRNA-Impfstoffen), bei denen der Staat unabhängig von den STIKO-Empfehlungen haftet:

  • Bei allen Personen ab 12 Jahren, die mit einer für diese Personengruppe grundsätzlich zugelassenen mRNA-Vakzine geimpft werden. Derzeit kämen hierfür die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna in Frage. Wobei der Moderna-Impfstoff unter Berücksichtigung der STIKO-Empfehlung „erst ab 30 Jahren verwendet werden“ solle.
  • Auch bei einer Viert- oder weiteren Folgeimpfungen, soweit das nach dem Stand der Wissenschaft vertretbar ist.
  • Bei Kindern ab fünf Jahren, bei denen eine Immunschwäche vorliegt. Denn für diesen Fall kann nach der STIKO-Empfehlung eine Auffrischimpfung bei Kindern erfolgen.

Kinder unter fünf Jahren, auch das stellt Lauterbach klar, könnten nach „derzeitigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht geimpft werden“.

Die KBV gibt außerdem noch einmal den Hinweis, dass Auffrischimpfungen in der Altersklasse der 12- bis 17-Jährigen mit Comirnaty® von BioNTech/Pfizer erfolgen sollten. Für Kinder von fünf bis elf Jahren komme hingegen ein spezieller Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer zum Einsatz. (reh)

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Mit Daten von 4,2 Millionen Menschen

US-Analyse: COVID-19 verdoppelt Risiko für chronische Rhinosinusitis

Berufsobergericht für Heilberufe Berlin

Urteil: Kein Maulkorb für Ärzte wegen Äußerungen zu COVID-Pandemie

Das könnte Sie auch interessieren
Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

© EAU

Ergänzung EAU-Leitlinie 2026

Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Vaginalmykosen neu denken: Pathogenese, Zyklus und Therapie

© piyato | iStock

Vaginalmykose im Fokus

Vaginalmykosen neu denken: Pathogenese, Zyklus und Therapie

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Intimhygiene: Was die vaginale Schleimhaut wirklich braucht

© iStock / okskukuruza

Vaginale Gesundheit

Intimhygiene: Was die vaginale Schleimhaut wirklich braucht

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Verlauf des Rett-Syndroms

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Rett-Syndrom

Diagnose und Verlauf einer herausfordernden Erkrankung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Acadia Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Abb. 1: Typische Körperumrisse bei Achondroplasie

© BioMarin

Achondroplasie

Gezielte Therapie: erste Lebensjahre sind entscheidend

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BioMarin Deutschland GmbH, Frankfurt am Main

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hinweise aus Fall-Kontroll-Studie

Koffein als Trigger früher kryptogener Schlaganfälle?

Lesetipps