Nordrhein-Westfalen

Motiv Überforderung? Krankenpfleger soll demenzkranken Patienten getötet haben

Ein Krankenpfleger aus Wermelskirchen muss sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Er soll einen 79-Jährigen erwürgt haben, weil dieser in der Klinik randaliert hatte.

Veröffentlicht:

Köln. Ein 47 Jahre alter Krankenpfleger steht seit Dienstag in Köln vor Gericht, weil er einen demenzkranken Patienten erwürgt haben soll. Ihm wird Totschlag zur Last gelegt. Der Mann soll den 79-Jährigen im April 2019 im Krankenhaus Wermelskirchen im Bergischen Land „vorsätzlich und ohne rechtfertigenden Grund“ getötet haben.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der alte Mann in der Nacht wiederholt in verwirrtem Zustand sein Bett verlassen und war über die Station geirrt. Er habe sich jedes Mal nur unter Protest von dem Krankenpfleger zurück auf sein Zimmer bringen lassen. Dort soll der Patient unter anderem auf den Boden uriniert und randaliert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Tat vermutlich aus Überforderung begangen habe. Laut Anklageschrift soll der 47-Jährige den Nachtdienst als einziger Krankenpfleger versehen haben und für rund 30 Patienten zuständig gewesen sein.

Gutachten gegen Gutachten

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant werde sich zunächst schweigend verteidigen. Bei seiner Vernehmung durch die Polizei hatte der Mann Ende April 2019 bestritten, den 79-Jährigen getötet zu haben, wie ein mit dem Fall beschäftigter Kripobeamter vor Gericht aussagte. Der Beamte gab ferner an, dass er die Aussage des Angeklagten damals als glaubwürdig gewertet habe. „Ich bin aus dieser Vernehmung herausgegangen und habe den Tatverdacht nicht als begründet gesehen“, sagte der Polizist im Zeugenstand.

Die Ermittlungen seien aufgenommen worden, nachdem die Obduktion des Leichnams eine unnatürliche Todesursache ergeben habe. Weitere Anzeichen für ein Verbrechen hätten nicht vorgelegen, erklärte der Zeuge weiter. Die Richtigkeit des Kölner Gutachtens zieht die Verteidigung des 47-Jährigen in Zweifel. Dabei beruft sie sich auf ein Gegengutachten eines Rechtsmediziners aus Hamburg, der ebenfalls an dem Prozess teilnimmt. (dpa)

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