Richter sehen Wiederholungsgefahr

Nach Urteil: Chefarzt arbeitet nicht mehr für Paderborner Krankenhaus

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aber eine Paderborner Klinik und einer ihrer Chefärzte gehen getrennte Wege. Es soll bei Weiterbildungsbescheinigungen zu Ungereimtheiten gekommen sein.

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Minden/Paderborn. Nach Vorwürfen um falsch ausgestellte Weiterbildungszeugnisse arbeitet ein Mediziner nicht mehr in einem Krankenhaus in Paderborn. „Wir können Ihnen bestätigen, dass der Chefarzt nicht mehr in unserem Haus tätig ist“, teilte eine Sprecherin am Montag der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.

Der Trennung war eine jetzt gerichtlich bestätigte Entscheidung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) vorausgegangen. Die Kammer hatte dem Mediziner die Weiterbildungserlaubnis im Juni 2020 entzogen. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden zu Recht, weil der Arzt in einem Fall eine Weiterbildung bescheinigte, die so nicht stattgefunden hatte, wie eine Gerichtssprecherin sagte. In einem weiteren Fall wurde ein falscher Zeitpunkt für eine Weiterbildung attestiert.

Vor Gericht hatte sich der Arzt uneinsichtig gezeigt. Auch aus diesem Grund könne die Ärztekammer davon ausgehen, dass es auch in Zukunft Pflichtverletzungen geben könnte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Gang vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ist möglich (Az.: 7 K 1887/20).

Richter sehen Wiederholungsgefahr

Die Ärztekammer hatte dem Mediziner im Juni 2020 die Weiterbildungsbefugnis entzogen. Gegen diesen Schritt war der Arzt gerichtlich vorgegangen. Nach Auffassung der Verwaltungsrichter könne die Ärztekammer aber zu Recht davon ausgehen, dass für die Aufgabe die nötige persönliche Eignung fehle. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Er sei als weiterbildender Arzt Garant für die Erfüllung der Aufgabe. Besonders, weil bei der Praxis-Weiterbildung im Krankenhaus die Erfüllung nicht gesondert überprüft werde. Die Kammer müsse sich deshalb auf die Angaben verlassen können.

In der bescheinigten Weiterbildung hatte der sich weiterbildende Mediziner die Op im Januar 2018 aber nicht in Paderborn im Beisein des Klägers, sondern in Libyen gemacht. Das wurde aber von der Ärztekammer nicht anerkannt. Für ein Weiterbildungszeugnis im Juli 2019 soll der Kläger einen falschen Zeitraum ausgestellt haben. (dpa)

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