Richter sehen Wiederholungsgefahr

Nach Urteil: Chefarzt arbeitet nicht mehr für Paderborner Krankenhaus

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aber eine Paderborner Klinik und einer ihrer Chefärzte gehen getrennte Wege. Es soll bei Weiterbildungsbescheinigungen zu Ungereimtheiten gekommen sein.

Veröffentlicht:

Minden/Paderborn. Nach Vorwürfen um falsch ausgestellte Weiterbildungszeugnisse arbeitet ein Mediziner nicht mehr in einem Krankenhaus in Paderborn. „Wir können Ihnen bestätigen, dass der Chefarzt nicht mehr in unserem Haus tätig ist“, teilte eine Sprecherin am Montag der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.

Der Trennung war eine jetzt gerichtlich bestätigte Entscheidung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) vorausgegangen. Die Kammer hatte dem Mediziner die Weiterbildungserlaubnis im Juni 2020 entzogen. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden zu Recht, weil der Arzt in einem Fall eine Weiterbildung bescheinigte, die so nicht stattgefunden hatte, wie eine Gerichtssprecherin sagte. In einem weiteren Fall wurde ein falscher Zeitpunkt für eine Weiterbildung attestiert.

Vor Gericht hatte sich der Arzt uneinsichtig gezeigt. Auch aus diesem Grund könne die Ärztekammer davon ausgehen, dass es auch in Zukunft Pflichtverletzungen geben könnte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Gang vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ist möglich (Az.: 7 K 1887/20).

Richter sehen Wiederholungsgefahr

Die Ärztekammer hatte dem Mediziner im Juni 2020 die Weiterbildungsbefugnis entzogen. Gegen diesen Schritt war der Arzt gerichtlich vorgegangen. Nach Auffassung der Verwaltungsrichter könne die Ärztekammer aber zu Recht davon ausgehen, dass für die Aufgabe die nötige persönliche Eignung fehle. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Er sei als weiterbildender Arzt Garant für die Erfüllung der Aufgabe. Besonders, weil bei der Praxis-Weiterbildung im Krankenhaus die Erfüllung nicht gesondert überprüft werde. Die Kammer müsse sich deshalb auf die Angaben verlassen können.

In der bescheinigten Weiterbildung hatte der sich weiterbildende Mediziner die Op im Januar 2018 aber nicht in Paderborn im Beisein des Klägers, sondern in Libyen gemacht. Das wurde aber von der Ärztekammer nicht anerkannt. Für ein Weiterbildungszeugnis im Juli 2019 soll der Kläger einen falschen Zeitraum ausgestellt haben. (dpa)

Mehr zum Thema

Erfolgreiche Verhandlungen

Hausarztvergütung in Westfalen-Lippe unter Dach und Fach

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ob mit Smartphone, Zeitschrift oder Kreuzworträtsel

Langes Sitzen auf dem Klo erhöht wohl das Risiko für Hämorrhoiden

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie