Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Nachts sollen nun auch mobile Patienten in Rheinland-Pfalz vom Fahrdienst versorgt werden

„Zeitnah“ wollte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister den KV-Vorstand einbestellen, um dessen Sicherstellungspflichten in der Notfallversorgung zu erörtern. Das ist inzwischen geschehen.

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Auto mit der Aufschrift: Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Die KV Rheinland-Pfalz will die ambulante Notfallversorgung in der Nacht künftig nur noch im Telefonservice und – wenn’s gar nicht anders geht – mit Fahrdiensten bestreiten.

© Sebastian Gollnow /dpa / picture alliance

Mainz. Mit ihrer Ankündigung, infolge der Sozialversicherungspflicht für Poolärzte (BSG-Urteil vom 24. Oktober) sieben Bereitschaftspraxen zu schließen, hatte die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz für Verärgerung bei Landesgesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) gesorgt. Inzwischen scheinen sich KV-Vorstand und Minister ausgesprochen zu haben.

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In einer gemeinsamen Pressemitteilung heißt es am Freitag, die Versorgung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) werde „ab 1. Januar verbessert“. Man habe vereinbart, dass bei Notfällen in der Nacht zunächst die Servicenummer 116 117 anzurufen sei. Nach medizinischer Ersteinschätzung könne dann ein telefonischer oder auch ein persönlicher Arztkontakt im Fahrdienst vermittelt werden. Neuerdings seien dann selbst bei mobilen Patienten Hausbesuche möglich.

„Das ist ein Plus an ärztlicher Versorgung auch in der Nacht“, wird Gesundheitsminister Hoch zitiert. Dafür sollen um die 20 Fahrdienste bereitgestellt werden. Zusätzlich habe man sich darauf verständigt, heißt es weiter, dass allen Kliniken, bei denen eine ärztliche Bereitschaftspraxis angesiedelt ist, angeboten wird, Leistungen über EBM abzurechnen, wenn dort Patienten nachts um medizinische Hilfe ersuchen. Die KV hingegen will einer früheren Mitteilung zufolge ihre Bereitschaftspraxen künftig nachts geschlossen halten. (cw)

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Kommentare
Andreas Hoffmann 03.12.202310:14 Uhr

Ich kann dem Kollegen Luppold nur zustimmen: das falsche Signal zur falschen Zeit. Ein teurer Fahrdienst, finanziert aus der Gesamtvergütung, der über die Regelung des SGB V hinausgeht („das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“), zu einer Zeit, in der die Realeinkommen der Niedergelassenen ohnehin bereits sinken, ist eine weitere Missachtung der „Leistungserbringer“. Der Motivation, weiterzumachen, dürfte dies einen Bärendienst erweisen.

Tilmann Luppold 02.12.202315:55 Uhr

Der Kunde ist König...,
... warum sollten sich da Patienten überhaupt noch in die Arztpraxen begeben, wenn der Arzt Rezepte und AU persönlich nach Hause bringt.
... Da werden falsche Anreize geschaffen.
... Zeitnahe ärztliche Behandlung ist bei den Meisten auch moch am nächsten Morgen in der Praxis.

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