Forderung des Landes-TK-Chefs

Pflegeheime: Rheinland-Pfalz soll sich an Investitionskosten beteiligen

Im Durchschnitt müssen Heimbewohner in Rheinland-Pfalz monatlich 2.447 Euro Eigenanteil aufbringen. Das muss nicht sein, meint der Leiter der TK-Landesvertretung.

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Das Land soll die Pflegeheimbewohner entlasten, sagt der Leiter der rheinland-pfälzischen TK Jörn Simon.

Das Land soll die Pflegeheimbewohner entlasten, sagt der Leiter der rheinland-pfälzischen TK Jörn Simon.

© Jonas Werner-Hohensee

Mainz. Das Land Rheinland-Pfalz soll sich an den Investitionskosten für stationäre Pflegeheime beteiligen. Das fordert Jörn Simon, Landeschef der Techniker Krankenkasse. Um den Aufenthalt in einem stationären Pflegeheim zu finanzieren, müssen Pflegebedürftige in Rheinland-Pfalz zur Zeit eine Eigenbeteiligung von durchschnittlich 2.447 Euro leisten. Diese Summe setzt sich zusammen aus dem sogenannten einrichtungsbezogenen Eigenanteil (EEE) in Höhe von 989 Euro, Investitionskosten von 457 Euro sowie einen Betrag für Unterkunft und Verpflegung von 1.001 Euro – alles Durchschnittswerte.

„Das bringt schon jetzt viele Betroffene an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit“, kritisiert Simon. Rheinland-Pfalz gehört laut Simon neben Sachsen und Sachsen-Anhalt zu den letzten drei Bundesländern, die sich nicht an den Investitionskosten der Heime beteiligen. Erst wenn der Aufenthalt länger als ein Jahr dauere reduzierten sich diese monatlichen Kosten über die Zeit zunehmend, so Simon. Da Rheinland-Pfalz beim Länderfinanzausgleich mittlerweile zu den Geberländern zähle, sollte nun eine Beteiligung an den Investitionskosten möglich sein, fordert der TK-Chef.

Schon heute müssten die Bundesländer eigentlich die Investitionskosten für die stationäre Altenpflege fördern. Allerdings sei die entsprechende Regelung in Paragraf 9 SGB XI unverbindlich. Die finanzielle Verantwortung würde entsprechend von den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich wahrgenommen. Laut IGES-Institut wende Nordrhein-Westfalen im Schnitt 725 Euro pro Pflegebedürftigem auf, danach folgten mit 402 Euro Schleswig-Holstein und Bayern mit 126 Euro. „Exklusive der drei Bundesländer, die sich nicht an der Förderung beteiligen, gibt die Gesamtheit der übrigen Länder 249 Euro pro Pflegebedürftigen aus“, sagt Simon. (chb)

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