Anträge abgearbeitet
Quarantäne-Entschädigungen in Brandenburg fließen jetzt
Zwischenzeitlich stapelten sich 50.000 offene Anträge auf Entschädigung gemäß Infektionsschutzgesetz. Nach einem Kraftakt liegt Brandenburg bei der Bearbeitung jetzt bundesweit auf Platz 2.
Veröffentlicht:Potsdam. Es war einer der größten Aufreger des vergangenen Jahres: Im Brandenburger Landesamt für Soziales und Versorgung stapelten sich die Anträge von Selbständigen und Unternehmen auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, weil sie selbst oder ihre Mitarbeiter wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne waren.
Mitte Juli 2021 waren von 56.193 Anträgen noch 49.744 Anträge offen. Nur 6449 Anträge waren bearbeitet. Und die ersten Anträge stammten noch aus der ersten Welle der Corona-Pandemie im Jahr 2020.
Heute ist der Berg der Anträge weitgehend abgearbeitet. Wie der Sprecher des Potsdamer Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, auf Nachfrage am Mittwoch mitteilte, seien Ende Oktober von bislang 104.321 eingegangenen Anträgen nur noch 7.575 Anträge offen. „Es kommen aber natürlich immer noch Anträge dazu, weil sich ja auch immer noch Menschen mit Corona infizieren“, sagte Hesse.
Mehr als 73 Millionen Euro ausgezahlt
Insgesamt seien bereits mehr als 73 Millionen Euro als Quarantäne-Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz ausgezahlt worden. Auch Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) freute sich über den Fortschritt: „Die Bearbeitung dieser Entschädigungsanträge ist sehr personal- und zeitaufwendig“, sagte sie dieser Zeitung. Zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung habe Brandenburg zusätzliche personelle Ressourcen freigestellt.
Auch der gesundheitspolitische Sprecher der Brandenburger Linken, Ronny Kretschmer, der die schleppende Abarbeitung der Anträge seinerzeit scharf kritisiert hatte, zeigte sich am Mittwoch zufrieden. „Möglicherweise wäre das auch noch schneller gegangen – alles in allem ist es aber gut, dass Brandenburg bei diesem Thema mittlerweile bundesweit in der Spitzengruppe liegt.“ (lass)