Mecklenburg-Vorpommern

Quarantäne für Heim-Rückkehrer beim Familienfest beachten!

In Mecklenburg-Vorpommern weist Sozialministerin Drese auf die besonderen Risiken und Folgen einer Rückkehr von Pflegebedürftigen in die Familie zu Weihnachten hin.

Veröffentlicht:

Schwerin. Viele Familien freuen sich auf das Zusammensein zu Weihnachten mit pflegebedürftigen Angehörigen aus stationären Einrichtungen. Das birgt in diesem Jahr besondere Risiken, auf die Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) in einem offenen Brief hinweist, der in der Weihnachtswoche an die Einrichtungsträger versandt wurde.

Ihr Appell: „Wägen Sie bitte ab, ob Sie Ihre Angehörigen zu sich in die Häuslichkeit holen, oder ob Sie in diesem Jahr einen Besuch in der Einrichtung oder dem Angebot vorziehen, um Ihren Angehörigen die Quarantänezeit zu ersparen.“

Kontakte auf Mindestmaß begrenzen

Sie verweist auf die besondere Gefahr, die für Pflegebedürftige aufgrund ihres Alters oder der Vorerkrankungen bei einer Ansteckung besteht. Drese spricht von einer „sehr persönlichen und schwierigen Entscheidung, die unter Abwägung aller Argumente getroffen werden sollte“.

Fest steht für die Sozialministerin, dass die Kontakte auf ein Mindestmaß begrenzt werden müssen und dass Angehörige sich der damit verbundenen Verantwortung bewusst sein müssen. Sie rät unter anderem dazu, vorher möglichst isoliert zu leben und auch während der Weihnachtszeit die Hygiene- und Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten.

Angehörigen und Pflegebedürftigen müsse außerdem bewusst sein, dass deren Weihnachtszeit in der Familie eine Quarantäne nach sich zieht.

Zwei Corona-Tests nach der Rückkehr

Die Einrichtungen sollen nach der Rückkehr Testungen auf das Coronavirus vornehmen. Der erste Test soll innerhalb von fünf Tagen erfolgen. „Das ist erforderlich, weil in den ersten Tagen einer Ansteckung oft noch keine erkennbaren Symptome auftreten und ein zu früh eingesetzter Test falsche Ergebnisse zeigen könnte“, so Drese.

Die Quarantäne nach Rückkehr könne erst aufgehoben werden, wenn ein zweiter Test negativ ausgefallen ist. (di)

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