Nordrhein-Westfalen

SPD entdeckt Panne beim Pandemie-Gesetz

Im Landtag beschlossene Version stimmt nicht mit der im Gesetzesblatt veröffentlichten überein. Die Landesregierung sieht bei sich keine Schuld.

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SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty meldet Bedenken wegen des neuen Pandemie-Gesetzes an.

SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty meldet Bedenken wegen des neuen Pandemie-Gesetzes an.

© dpa

Düsseldorf. Bei der Verabschiedung des Pandemie-Gesetzes in Nordrhein-Westfalen hat es eine Panne gegeben. Die SPD-Landtagsfraktion macht darauf aufmerksam, dass das am vergangenen Dienstag vom Landtag beschlossene „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie“ nicht mit dem Gesetz übereinstimmt, das von der Landesregierung verkündet und im Gesetzesblatt veröffentlicht wurde.

In der verkündeten Fassung des Gesetzes fehlt ein Passus, in dem es um die Rechte der Stadträte bei Haushaltssperren geht. Auch dem Städte- und Gemeindebund NRW war der Fehler bereits aufgefallen, der offenbar auf ein Versehen zurückzuführen ist.

Sozialdemokraten wollen neue Version

„Dieser Fehler bei der Ausfertigung und Verkündung ist nach meiner Auffassung gravierend“, schreibt der Vorsitzende der SPD-Fraktion Thomas Kutschaty an Landtagspräsident André Kuper (CDU). Denn da das vom Landtag beschlossene Gesetz nicht von der Landesregierung verkündet wurde, sei es nicht in Kraft getreten.

Kutschaty hat nach seinen Angaben Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) „dringend“ gebeten, das Gesetz schnellstmöglich komplett neu auszufertigen und zu verkünden. Der Ministerpräsident müsste dann die neue Version unterschreiben. Voraussetzung ist, dass das schwarz-gelbe Kabinett am Dienstag einen entsprechenden Beschluss fasst.

„Landesregierung ist in der Pflicht“

Die Landesregierung verweist auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ darauf, dass es sich offenbar um einen Übermittlungsfehler des Landtags handelt. Die SPD-Fraktion sieht die Verantwortung indes bei der Landesregierung. „Die Landesregierung ist in der Prüfpflicht“, betont ein Sprecher. Es sei nicht Aufgabe des Landtags, ihr das Gesetz „mundgerecht“ vorzulegen. (iss)

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